Forderungsdurchsetzung · B2B

Geschäftskunde zahlt nicht? B2B-Forderungen konsequent durchsetzen

Kanzlei1848 unterstützt Unternehmen bei offenen und bestrittenen Forderungen aus Kauf-, Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträgen – außergerichtlich und gerichtlich.

  • Schnelle Reaktion
  • Strukturierte Prüfung
  • Klare Strategie
  • Konsequente Durchsetzung
Bochum · NRW · bundesweit digital
Rechtsanwalt Hakan Ayaz
Rechtsanwalt Hakan AyazKanzlei1848 · Bochum

Beratung und Vertretung bei B2B-Forderungen sowie im Vertrags- und Kaufrecht.

  • Persönliche anwaltliche Verantwortung
  • Digitale Bearbeitung möglich
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
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Wenn ein Geschäftskunde nicht zahlt

Offene Forderungen binden Liquidität und verursachen zusätzlichen internen Aufwand. Besonders problematisch wird die Situation, wenn ein Geschäftskunde trotz Fälligkeit nicht zahlt, lediglich Teilzahlungen leistet oder nachträglich Einwendungen gegen Vertrag oder Leistung erhebt.

Dann sollte zügig geklärt werden:

  • Besteht die Forderung?
  • Ist sie fällig?
  • Befindet sich der Schuldner in Verzug?
  • Welche Einwendungen werden erhoben?
  • Welche Unterlagen und Beweismittel liegen vor?
  • Ist eine außergerichtliche oder unmittelbar gerichtliche Durchsetzung sinnvoll?

Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung des weiteren Vorgehens.

Wenn der Geschäftskunde die Forderung bestreitet

In vielen Unternehmensstreitigkeiten liegt das eigentliche Problem nicht darin, dass eine Rechnung einfach ignoriert wird. Der Geschäftskunde verweigert die Zahlung möglicherweise mit der Begründung, die Leistung sei mangelhaft, nicht vollständig erbracht oder nicht vertragsgemäß.

Relevante Fragen können insbesondere betreffen:

  • Vertragsinhalt und Leistungsumfang
  • Lieferung und Abnahme
  • behauptete Mängel und Nachbesserung
  • anwendbare AGB
  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
  • Gegenforderungen und Schadensersatz
  • Beweisbarkeit der jeweiligen Position

Kanzlei1848 prüft dann nicht nur die Rechnung, sondern den zugrunde liegenden Vertrag und die tatsächliche Durchführung des Geschäfts.

Anwendungsfälle

Typische Forderungen im Geschäftsverkehr

Waren- und Lieferforderungen

Offene Zahlungen aus Warenlieferungen, Großhandelsgeschäften und laufenden Lieferbeziehungen.

Kaufpreisforderungen

Forderungen aus Kaufverträgen zwischen Unternehmen, beispielsweise bei Maschinen, technischen Anlagen, Nutzfahrzeugen, Landmaschinen oder anderen betrieblichen Wirtschaftsgütern.

Werklohn und Schlussrechnungen

Offene Vergütung für Herstellung, Montage, Reparatur oder sonstige Werkleistungen, einschließlich streitiger Schlussrechnungen und Nachträge.

Vergütung aus Rahmen- und Projektverträgen

Mehrere offene Rechnungen aus laufenden Rahmenverträgen sowie Vergütungen aus projektbezogenen gewerblichen Dienstleistungen.

Bestrittene Zahlungsansprüche

Fälle, in denen der Geschäftskunde beispielsweise Mängel, eine fehlende Abnahme, eine unvollständige Lieferung, eine abweichende Vertragslage, Gegenforderungen, Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht.

Geschäftskunde zahlt nicht?

Lassen Sie die Ausgangslage kurzfristig anwaltlich einordnen.

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Vorgehen

Schnell reagieren. Sorgfältig prüfen. Konsequent handeln.

Bei offenen Unternehmensforderungen kann Zeit eine erhebliche Rolle spielen. Kanzlei1848 setzt deshalb auf kurze Reaktionswege und eine strukturierte digitale Bearbeitung.

Nach Sichtung der wesentlichen Informationen wird geprüft, welcher Weg zur Durchsetzung sinnvoll ist. Je nach Ausgangslage kann dies insbesondere sein:

anwaltliche Zahlungsaufforderung
Verhandlung einer belastbaren Zahlungsregelung
gerichtliches Mahnverfahren
Zahlungsklage
weitere gerichtliche Durchsetzung
Zwangsvollstreckung nach Titulierung

Ist eine unmittelbare gerichtliche Durchsetzung angezeigt, bereitet Kanzlei1848 diesen Weg konsequent vor und verfolgt ihn – ohne unnötigen Zwischenschritt.

Ablauf

So geht Kanzlei1848 vor

1

Kurze Kontaktaufnahme

Sie schildern Ihr Anliegen zunächst telefonisch oder per E-Mail.

2

Unterlagen und Sachverhalt

Nach der ersten Einordnung teilt Kanzlei1848 mit, welche Unterlagen für die Prüfung benötigt werden.

3

Rechtliche und wirtschaftliche Prüfung

Vertrag, Rechnung, Fälligkeit, Verzug, Leistung, Einwendungen, Beweislage, Kostenrisiko und Durchsetzbarkeit werden soweit erforderlich geprüft.

4

Klare Handlungsempfehlung

Sie erhalten eine klare Einschätzung des sinnvollen weiteren Vorgehens.

5

Konsequente Umsetzung

Kanzlei1848 übernimmt je nach Ausgangslage die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung.

Ansatz

Forderungsdurchsetzung mit unternehmerischem Blick

Für ein Unternehmen geht es bei einer offenen Forderung nicht nur um die abstrakte Rechtslage. Zeit, Liquidität, Beweisbarkeit, Kosten, Durchsetzbarkeit und gegebenenfalls die weitere Geschäftsbeziehung können ebenfalls eine Rolle spielen. Kanzlei1848 verbindet deshalb juristische Prüfung mit einer klaren Umsetzungsstrategie.

  • Kurze Reaktionswege
  • Strukturierte digitale Bearbeitung
  • Klare Handlungsempfehlung
  • Konsequente außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung

Kosten und Prozessrisiken werden vor wesentlichen weiteren Schritten transparent eingeordnet.

Vertiefend: Was Unternehmen tun können, wenn ein Geschäftskunde eine Rechnung nicht bezahlt.

Geht es nicht primär um die Zahlung, sondern um Mängel, Gewährleistung, Rücktritt oder andere Rechte aus einem Kaufvertrag, finden Sie weitere Informationen im Bereich Kaufrecht. Betrifft die Auseinandersetzung andere vertragliche Ansprüche oder Leistungsstörungen, finden Sie weitere Informationen im Bereich Vertragsrecht. Geht es um offenen Werklohn oder Streit über Bau- und Sanierungsleistungen, ist das Baurecht und Werkvertragsrecht einschlägig.

Rechtsanwalt Hakan Ayaz

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Hakan Ayaz

Kanzlei1848 · Bochum

Beratung und Vertretung insbesondere im Vertragsrecht, Kaufrecht und bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

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Häufige Fragen

FAQ zur B2B-Forderungsdurchsetzung

Kurze Antworten auf typische Fragen aus der anwaltlichen Praxis.

Was kann ich tun, wenn ein Geschäftskunde eine Rechnung nicht bezahlt?

Zunächst sollte geprüft werden, ob die Forderung besteht, fällig ist und ob sich der Schuldner bereits in Verzug befindet. Darauf aufbauend wird entschieden, ob eine anwaltliche Zahlungsaufforderung, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine unmittelbare Zahlungsklage sinnvoll ist.

Was ist zu tun, wenn der Geschäftskunde die Forderung bestreitet?

Dann wird nicht nur die Rechnung, sondern der zugrunde liegende Vertrag und die tatsächliche Durchführung des Geschäfts geprüft – etwa Leistungsumfang, Abnahme, behauptete Mängel, Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte. Erst danach lässt sich einschätzen, wie durchsetzbar die Forderung ist.

Muss ein Unternehmen vor einer Klage immer noch einmal mahnen?

Nein. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr tritt Verzug bei Entgeltforderungen häufig bereits automatisch spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Eine Mahnung ist dennoch aus Beweis- und Dokumentationsgründen oft sinnvoll, aber nicht in jedem Fall zwingende Voraussetzung.

Wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll?

Ein Mahnbescheid eignet sich vor allem, wenn keine ernsthafte inhaltliche Verteidigung des Schuldners zu erwarten ist. Er ist vergleichsweise kostengünstig und schnell, solange kein Widerspruch eingelegt wird.

Wann kann unmittelbar Zahlungsklage erhoben werden?

Ist bereits absehbar, dass der Schuldner die Forderung bestreiten wird, etwa wegen behaupteter Mängel oder Gegenforderungen, kann eine unmittelbare Zahlungsklage sinnvoller sein als der Umweg über ein Mahnverfahren mit anschließendem Widerspruch.

Was passiert, wenn sich der Kunde auf Mängel oder Gegenforderungen beruft?

Dann wird geprüft, ob die Einwendungen rechtlich und tatsächlich durchgreifen – etwa ob ein Mangel form- und fristgerecht gerügt wurde, ob eine Aufrechnungslage besteht oder ob ein Zurückbehaltungsrecht tatsächlich einschlägig ist. Davon hängt ab, ob und in welchem Umfang die Forderung durchsetzbar bleibt.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung einer B2B-Forderung benötigt?

In der Regel Rechnung, zugrunde liegender Vertrag oder Auftragsbestätigung, Nachweise über die Leistungserbringung sowie die bisherige Korrespondenz mit dem Kunden. Nach der ersten Kontaktaufnahme wird konkret mitgeteilt, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.

Kann Kanzlei1848 Unternehmen außerhalb von Bochum vertreten?

Ja. Kanzlei1848 hat ihren Sitz in Bochum, Mandate können jedoch auch überregional und bundesweit digital bearbeitet werden. Ob persönliche Termine oder eine Vertretung vor Gericht erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Kann ich auch mehrere offene Rechnungen gemeinsam prüfen lassen?

Ja. Gerade bei mehreren offenen Positionen gegenüber demselben oder verschiedenen Geschäftskunden kann eine gebündelte Prüfung und Bearbeitung sinnvoll sein.

Wer trägt die Rechtsanwaltskosten bei Zahlungsverzug?

Befindet sich der Schuldner in Verzug, können erforderliche und zweckmäßige außergerichtliche Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden ersatzfähig sein. Ob und in welchem Umfang dies im Einzelfall zutrifft, hängt von den konkreten Voraussetzungen des Verzugs und der Erstattungsfähigkeit ab und ist gesondert zu prüfen.

Geschäftskunde zahlt nicht?

Jetzt Ausgangslage klären

Wenn eine Forderung fällig ist und der Geschäftskunde trotzdem nicht zahlt oder den Anspruch bestreitet, sollte das weitere Vorgehen zügig geklärt werden. Kanzlei1848 prüft die Ausgangslage und übernimmt die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung.

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