Wenn ein Geschäftskunde nicht zahlt
Offene Forderungen binden Liquidität und verursachen zusätzlichen internen Aufwand. Besonders problematisch wird die Situation, wenn ein Geschäftskunde trotz Fälligkeit nicht zahlt, lediglich Teilzahlungen leistet oder nachträglich Einwendungen gegen Vertrag oder Leistung erhebt.
Dann sollte zügig geklärt werden:
- Besteht die Forderung?
- Ist sie fällig?
- Befindet sich der Schuldner in Verzug?
- Welche Einwendungen werden erhoben?
- Welche Unterlagen und Beweismittel liegen vor?
- Ist eine außergerichtliche oder unmittelbar gerichtliche Durchsetzung sinnvoll?
Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung des weiteren Vorgehens.
