Erbschaft und Nachlass
Für Pflichtteilsberechtigte, Erben, Miterben und Vermächtnisnehmer.
Kanzlei1848 ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Bochum. Sie berät Privatpersonen und Unternehmen vor allem bei rechtlichen Fragen rund um Immobilien, Verträge und Vermögen.
Im Mittelpunkt steht die Lösung des konkreten Problems. Dazu werden die rechtliche Ausgangslage, die wirtschaftlichen Folgen und das Ziel des Mandanten zusammen betrachtet.
Mandanten sollen wissen, wo sie stehen, welche Möglichkeiten sie haben und welches Vorgehen die Kanzlei empfiehlt.
Manchmal führt der sinnvollste Weg über eine schnelle außergerichtliche Einigung, manchmal über konsequente Verhandlungen oder ein gerichtliches Verfahren. Ebenso kann die Prüfung ergeben, dass sich ein weiteres Vorgehen wirtschaftlich nicht lohnt. Diese Einschätzung gehört zur Beratung dazu.

Vertrag, Fristen, Beweise und wirtschaftliche Interessen werden strukturiert eingeordnet.
Chancen, Risiken, Kosten und zeitliche Auswirkungen werden gemeinsam betrachtet.
Mandanten erfahren, welcher nächste Schritt aus anwaltlicher Sicht sinnvoll ist.
Außergerichtlich oder, wenn nötig, vor Gericht.
Am Anfang steht ein möglichst vollständiges Bild des Falles. Neben der Rechtslage spielen deshalb auch Unterlagen und Beweismittel, laufende Fristen, Kosten und die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit eine Rolle.
Auf dieser Grundlage werden die bestehenden Möglichkeiten geprüft und eingeordnet. Die Beratung soll dabei zu einer Entscheidung führen. Deshalb gehört zu einer rechtlichen Einschätzung grundsätzlich auch eine Empfehlung, wie aus Sicht der Kanzlei weiter vorgegangen werden sollte.
Diese Einschätzung kann sich im Verlauf eines Mandats verändern. Neue Tatsachen, die Reaktion der Gegenseite oder Erkenntnisse aus einem gerichtlichen Verfahren können eine andere Bewertung erforderlich machen. Das wird offen angesprochen. Mandanten sollen nachvollziehen können, weshalb ein bestimmter Schritt empfohlen oder eine bisherige Strategie angepasst wird.
Auch die Kosten werden frühzeitig einbezogen. Gerade bei wirtschaftlich geprägten Auseinandersetzungen ist entscheidend, ob Aufwand und möglicher Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Kanzlei1848 ist von Beginn an digital aufgebaut worden. Akten werden elektronisch geführt, Unterlagen können digital übermittelt und Besprechungen bei Bedarf per Telefon oder Video durchgeführt werden.
Auch Automatisierungen und KI-gestützte Werkzeuge kommen zum Einsatz. Sie helfen dabei, Informationen zu strukturieren, wiederkehrende Abläufe zu vereinfachen und administrative Arbeit zu reduzieren. Dadurch bleibt mehr Zeit für die inhaltliche Bearbeitung eines Mandats.
Die rechtliche Prüfung und die Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgen anwaltlich. Gleiches gilt für Schriftsätze und die Verantwortung für die Bearbeitung des Mandats.
In Bochum muss man diese Zahl niemandem erklären.
Hakan Ayaz ist in Bochum aufgewachsen und hat hier sein bisheriges Leben verbracht: Schule, Studium an der Ruhr-Universität, Referendariat im Landgerichtsbezirk Bochum und die ersten Jahre als Rechtsanwalt. Als er 2025 Kanzlei1848 gründete, sollte auch der Name zeigen, wo die Kanzlei zu Hause ist.
Der Name Kanzlei1848 trägt die Bochumer Herkunft der Kanzlei nach außen. Die Verbundenheit mit der Stadt und dem Ruhrgebiet gehört zur Identität der Kanzlei. Sie prägt auch den Anspruch an die Mandatsarbeit. Entscheidend ist, ein rechtliches Problem zügig einzuordnen, den wirtschaftlich sinnvollen Weg zu bestimmen und diesen konsequent zu verfolgen.
Für Pflichtteilsberechtigte, Erben, Miterben und Vermächtnisnehmer.
Unberechtigte Ansprüche prüfen und zurückweisen.
Offene Zahlungen außergerichtlich einfordern und, wenn nötig, einklagen.
Wenn der Streit am Wert einer Immobilie oder am Nachweis eines Mangels hängt.
Mängelrechte geltend machen: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
Wenn ein Miet- oder Pachtverhältnis endet und die Räume nicht zurückgegeben werden.
Kündigung, Rücktritt, Widerruf oder einvernehmliche Aufhebung.
Vor der Unterschrift Risiken erkennen und Regelungen passend formulieren.
Klage und Verteidigung, über mehrere Instanzen.
Der Kanzleisitz an der Hattinger Straße 221 liegt verkehrsgünstig in Bochum und ist aus weiten Teilen des Ruhrgebiets gut erreichbar.
Über die A448 sowie die A40 und A43 bestehen gute Verbindungen insbesondere aus Essen, Dortmund, Gelsenkirchen, Herne, Hattingen, Witten, Hagen und Castrop-Rauxel. Von Bochum aus ist die Kanzlei1848 im gesamten Ruhrgebiet, in Nordrhein-Westfalen und bundesweit tätig.
In unmittelbarer Umgebung der Kanzlei befinden sich kostenlose öffentliche Parkmöglichkeiten, die erfahrungsgemäß gut verfügbar sind.
Kanzlei1848 · Rechtsanwalt Hakan Ayaz
Hattinger Str. 221, 44795 Bochum0234 54456885 · info@kanzlei1848.de
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Die Kanzlei1848 berät und vertritt im Immobilienrecht, Gewerbemietrecht, Pachtrecht, Mietrecht, Maklerrecht, Baurecht und Werkvertragsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht und Erbrecht.
Der Kanzleisitz befindet sich in der Hattinger Straße 221 in 44795 Bochum. Persönliche Besprechungen sind nach Terminvereinbarung möglich; viele Anliegen können zusätzlich digital vorbereitet und bearbeitet werden.
Ja. Der Kanzleistandort in Bochum ist aus zahlreichen Städten des Ruhrgebiets gut erreichbar, darunter Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hattingen, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Recklinghausen, Sprockhövel, Wetter (Ruhr), Witten und Wuppertal. Abhängig von der Angelegenheit übernimmt die Kanzlei1848 Mandate zudem in ganz Nordrhein-Westfalen.
Ja. Im Gewerbemietrecht berät und vertritt die Kanzlei1848 sowohl Vermieter und Eigentümer als auch gewerbliche Mieter, etwa bei Vertragsprüfung, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Mietrückständen, Betriebskosten, Mängeln und Rückgabe.
Die Kanzlei1848 berät und vertritt Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmer, Eigentümer, Vermieter, Mieter und Investoren. Je nach Rechtsgebiet gehören hierzu insbesondere Beteiligte an Immobiliengeschäften, gewerbliche Vermieter und Mieter, Bauherren, Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Parteien von Vertrags- und Vermögensstreitigkeiten.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung, etwa mit einem Stundensatz oder einem Pauschalhonorar. Welche Abrechnung passt, hängt von der Angelegenheit ab und wird vor der Beauftragung besprochen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann die Kanzlei1848 eine Deckungsanfrage stellen.
Die Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich. Schriftsätze und die Korrespondenz mit Gerichten erfolgen auf Deutsch.
In der unmittelbaren Umgebung der Kanzlei befinden sich kostenlose öffentliche Parkmöglichkeiten.
Auf Mandatsanfragen erfolgt eine Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags. Kurzfristige persönliche oder digitale Besprechungstermine sind nach Verfügbarkeit möglich. Bei eilbedürftigen Angelegenheiten sollte die Dringlichkeit bereits bei der Anfrage angegeben werden.
Die Kanzlei1848 nutzt ausgewählte digitale und KI-gestützte Werkzeuge zur strukturierten und effizienten Mandatsbearbeitung. Die rechtliche Prüfung, Entscheidung und Verantwortung bleiben anwaltliche Aufgabe.
Die rechtliche Bewertung und die wesentlichen strategischen Entscheidungen trifft der bearbeitende Rechtsanwalt. Digitale Systeme und juristische Mitarbeitende unterstützen die Bearbeitung.