Mietrecht · Bochum

Rechtsanwalt für Mietrecht in Bochum und bundesweit

Beratung und Vertretung bei Kündigung, Räumung, Mietrückständen und Mietmängeln im Mietrecht.

Bochum · Ruhrgebiet · Bundesweit

Mietrecht betrifft nicht nur Auseinandersetzungen über einzelne Nebenkostenpositionen. Bei Kündigungen, Räumungsverfahren oder erheblichen Mietrückständen können erhebliche wirtschaftliche Interessen betroffen sein.

Kanzlei1848 in Bochum berät und vertritt Vermieter und Mieter im Wohnraummietrecht.

Typische Mandate betreffen:

  • Kündigungen, Räumung und Klagen
  • erhebliche Mietrückstände
  • Zahlungsansprüche
  • Mietmängel und Mietminderung
  • Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
  • Vertragsänderungen
  • Mietaufhebungsvereinbarungen
  • Schadensersatzansprüche
  • Streitigkeiten nach Beendigung des Mietverhältnisses

Suchen Sie Beratung zum Gewerbemietrecht? Für Gewerberaummietverträge, deren Kündigung oder vorzeitige Beendigung finden Sie die passende Vertiefung auf der Seite Gewerbemietrecht.

Abgrenzung zum Gewerbemietrecht

Ob Wohnraum oder Gewerberaum vermietet wird, ist rechtlich erheblich. Für Wohnraummieter bestehen zahlreiche zwingende Schutzvorschriften, die im Gewerbemietrecht keine Anwendung finden – dort haben stattdessen der ausgehandelte Vertrag, Laufzeit, Kündigungsregelungen und wirtschaftliche Nebenpflichten regelmäßig erheblich mehr Gewicht.

Alles zu Gewerbemietverträgen, deren Kündigung, vorzeitiger Beendigung und Vertragsprüfung finden Sie auf der Seite Gewerbemietrecht.

Kündigung wegen Mietrückständen

Bleiben Mietzahlungen aus, kann dies bis zur außerordentlichen fristlosen Kündigung führen.

Ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, hängt unter anderem von Höhe, Zeitraum und Zusammensetzung des Zahlungsrückstands ab.

Auf Vermieterseite ist wichtig, Forderung und Kündigung nachvollziehbar zu berechnen und formale Fehler zu vermeiden. Auf Mieterseite sollte geprüft werden, ob der behauptete Rückstand tatsächlich besteht und ob Gegenrechte berücksichtigt wurden.

Bei Wohnraum gelten zusätzliche gesetzliche Schutzvorschriften.

So kann eine sogenannte Schonfristzahlung unter bestimmten Voraussetzungen eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam machen. Sie beseitigt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht automatisch eine daneben ausgesprochene ordentliche Kündigung.

Deshalb sollte auch nach vollständiger Zahlung nicht ungeprüft davon ausgegangen werden, dass eine Kündigung erledigt ist.

Räumung und Räumungsklage

Endet ein Mietverhältnis wirksam, muss der Mieter die Räume zurückgeben.

Geschieht dies nicht freiwillig, kann der Vermieter die Herausgabe grundsätzlich nicht eigenmächtig erzwingen. Die Durchsetzung erfolgt erforderlichenfalls durch ein gerichtliches Räumungsverfahren und anschließend durch Zwangsvollstreckung.

Vor einer Räumungsklage sollte deshalb insbesondere geprüft werden:

  • Ist die Kündigung wirksam?
  • Ist sie zugegangen?
  • Ist die Kündigungsfrist abgelaufen?
  • Sind sämtliche Kündigungsgründe nachvollziehbar dokumentiert?
  • Bestehen weitere Zahlungsansprüche?
  • Wer nutzt die Räume tatsächlich?
  • Welche Ansprüche entstehen bis zur Rückgabe weiter?

Eigenbedarfskündigung

Neben dem Zahlungsverzug ist die Eigenbedarfskündigung einer der häufigsten Kündigungsgründe im Wohnraummietrecht. Der Vermieter kann kündigen, wenn er die Räume für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt.

Formale Anforderungen an eine wirksame Eigenbedarfskündigung sind hoch. Insbesondere müssen im Kündigungsschreiben die Person, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird, sowie das konkrete Interesse an der Erlangung der Räume nachvollziehbar angegeben werden.

Auf Vermieterseite kommt es deshalb entscheidend auf eine sorgfältige Begründung und Dokumentation des Eigenbedarfs an. Auf Mieterseite sollte geprüft werden, ob der geltend gemachte Eigenbedarf tatsächlich besteht, ob er ausreichend begründet wurde und ob Härtegründe – etwa hohes Alter, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnraum – einer Kündigung entgegenstehen können.

Wird nach Auszug des Mieters keine tatsächliche Eigennutzung vorgenommen, kommen unter Umständen Schadensersatzansprüche des Mieters in Betracht. Auch hier gilt: Sowohl die Kündigung selbst als auch ein etwaiger späterer Nutzungswechsel sollten sorgfältig dokumentiert werden.

Mietmängel und Mietminderung

Der Vermieter muss die Mietsache grundsätzlich in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten.

Ist die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt, kann eine Mietminderung in Betracht kommen.

Typische Streitfälle betreffen beispielsweise:

  • Heizungsausfall
  • Feuchtigkeit
  • Schimmel
  • Wasserschäden
  • erhebliche Lärmbeeinträchtigungen
  • Ausfall wesentlicher Einrichtungen
  • Einschränkungen bei Geschäftsräumen

Die Höhe einer möglichen Mietminderung lässt sich jedoch nicht zuverlässig aus pauschalen Tabellen ablesen.

Entscheidend sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Mangels sowie die konkrete Beeinträchtigung des vertraglich vereinbarten Gebrauchs.

Eine überhöhte eigenmächtige Kürzung kann wiederum Zahlungsrückstände erzeugen. Deshalb sollten Mangel, Anzeige an den Vermieter und Berechnung der zurückbehaltenen oder geminderten Beträge sorgfältig dokumentiert werden.

Mietaufhebungsvertrag statt langem Streit

Nicht jede Auseinandersetzung muss mit einer Kündigung und Räumungsklage enden.

Ein Mietaufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn beide Seiten das Vertragsverhältnis beenden möchten, über Zeitpunkt oder Bedingungen aber noch verhandeln.

Darin können beispielsweise geregelt werden:

  • Übergabetermin
  • noch offene Mieten
  • Ausgleichszahlungen
  • Rückbau
  • Inventar
  • Kaution
  • Betriebskosten
  • Schlüsselübergabe
  • Erledigung wechselseitiger Ansprüche

Eine klare vertragliche Lösung kann wirtschaftlich zweckmäßiger sein als ein langjähriger Streit.

Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe

Auch nach einer grundsätzlich geklärten Beendigung entstehen häufig neue Streitpunkte.

Dazu gehören:

  • Zustand der Räume
  • Beschädigungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Einbauten
  • Rückbau
  • Kaution
  • Betriebskosten
  • ausstehende Mieten
  • Nutzungsentschädigung

Für bestimmte Ersatzansprüche im Zusammenhang mit Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache gelten kurze gesetzliche Verjährungsfristen. Eine geordnete Übergabe und Dokumentation ist deshalb für beide Seiten wichtig.

Was Sie bei einem Mietrechtsproblem jetzt tun sollten

Sichern Sie zunächst:

  • vollständigen Mietvertrag und Nachträge
  • Kündigungen und Abmahnungen
  • Zahlungsübersichten
  • Betriebskostenabrechnungen
  • E-Mails und sonstigen Schriftverkehr
  • Mängelanzeigen
  • Fotos und Videos
  • Übergabeprotokolle
  • gegebenenfalls Zeugen

Bei Zahlungsstreitigkeiten sollte zusätzlich eine chronologische Soll-/Ist-Aufstellung erstellt werden.

Bei einer bereits zugestellten Kündigung oder Klage sollte die Prüfung kurzfristig erfolgen.

Ablauf der anwaltlichen Bearbeitung

Zunächst werden Mietvertrag, Zahlungsverlauf und Schriftverkehr geprüft.

Danach wird eingeordnet,

  • welche Ansprüche bestehen,
  • ob eine Kündigung wirksam ist,
  • welche Fristen laufen,
  • ob Zahlungsansprüche zutreffen,
  • welche Einwendungen bestehen
  • und welches wirtschaftliche Ergebnis erreicht werden soll.

Je nach Situation folgt eine außergerichtliche Aufforderung, Kündigung, Vergleichsverhandlung oder die gerichtliche Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Zahlungs- und Räumungsansprüchen.

Mietrecht in Bochum, im Ruhrgebiet und bundesweit

Kanzlei1848 befindet sich in der Hattinger Str. 221, 44795 Bochum.

Die Kanzlei berät Mandanten aus Bochum und dem gesamten Ruhrgebiet – unter anderem aus Dortmund, Essen, Herne, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr – persönlich und digital. Mietrechtliche Mandate können darüber hinaus digital bundesweit bearbeitet werden.

Abgrenzung: Geht es statt um die Nutzung einer Immobilie um deren Kauf oder Verkauf, finden Sie die passende Vertiefung im Immobilienrecht. Streitigkeiten über Bau- oder Sanierungsleistungen werden im Baurecht und Werkvertragsrecht vertieft.

Darüber hinaus werden Mandate auch aus dem weiteren Einzugsgebiet übernommen, etwa aus Wuppertal, Schwelm, Gevelsberg, Unna, Holzwickede, Kamen, Recklinghausen.

Wer Ihr Mandat bearbeitet und wie die Kanzlei1848 arbeitet, erfahren Sie im Team-Bereich.

Häufige Fragen

FAQ zum Mietrecht

Kurze Antworten auf typische Fragen aus der anwaltlichen Praxis.

Wann kann wegen Mietrückständen fristlos gekündigt werden?

Das Gesetz nennt insbesondere bestimmte Rückstände über zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine sowie Rückstände in Höhe von zwei Monatsmieten über einen längeren Zeitraum. Die konkrete Berechnung ist jedoch entscheidend. Fehler bei der Zusammensetzung des Rückstands können die rechtliche Bewertung verändern.

Wann ist eine Eigenbedarfskündigung wirksam?

Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Erlangung der Räume für sich selbst oder nahe Angehörige nachvollziehbar darlegen. Formfehler bei der Begründung können zur Unwirksamkeit führen. Zudem können im Einzelfall Härtegründe auf Mieterseite einer Kündigung entgegenstehen.

Rettet eine Nachzahlung nach der Kündigung das Mietverhältnis?

Bei Wohnraum kann eine rechtzeitige Schonfristzahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam machen. Eine zusätzlich erklärte ordentliche Kündigung wird dadurch nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht automatisch beseitigt.

Kann der Vermieter nach einer Kündigung einfach die Schlösser austauschen?

Grundsätzlich nicht. Gibt der Mieter die Räume nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht freiwillig zurück, muss der Räumungsanspruch grundsätzlich gerichtlich durchgesetzt und anschließend vollstreckt werden.

Wie hoch darf eine Mietminderung sein?

Eine allgemeingültige Prozentzahl gibt es nicht. Maßgeblich sind Art und Ausmaß des Mangels sowie die konkrete Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Tabellen können allenfalls Orientierung geben. Eine zu weitgehende Kürzung kann zu Zahlungsrückständen führen und sollte deshalb vermieden werden.

Wann ist eine Räumungsklage erforderlich?

Eine Räumungsklage wird typischerweise erforderlich, wenn das Mietverhältnis beendet ist, der Mieter die Räume aber nicht freiwillig herausgibt. Vor Klageerhebung sollte insbesondere die Wirksamkeit der Kündigung sorgfältig geprüft werden.

Welche Unterlagen sollte ich meinem Anwalt im Mietrecht schicken?

Mindestens benötigt werden der Mietvertrag einschließlich sämtlicher Nachträge, relevanter Schriftverkehr, Kündigungen oder Abmahnungen sowie bei Zahlungsstreitigkeiten eine Übersicht der Zahlungen. Bei Mängeln sollten zusätzlich Fotos, Mängelanzeigen und gegebenenfalls Rechnungen oder Gutachten vorliegen.

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