Immobilienrecht
Immobilienkauf, Grundstückskauf, Vertragsprüfung, Sachmängel, arglistige Täuschung, Rückabwicklung und immobilienbezogene Streitigkeiten.
Zum Immobilienrecht →Kanzlei1848 · Rechtsgebiete
Kanzlei1848 berät und vertritt im Ruhrgebiet und bundesweit mit Schwerpunkten im Immobilien- und Mietrecht sowie in wirtschaftlich geprägten zivilrechtlichen und erbrechtlichen Streitigkeiten.
Immobilien & Nutzung
Beratung und Vertretung rund um Immobilien, Miet- und Pachtverhältnisse sowie Maklerprovisionen – außergerichtlich und gerichtlich.
Immobilienkauf, Grundstückskauf, Vertragsprüfung, Sachmängel, arglistige Täuschung, Rückabwicklung und immobilienbezogene Streitigkeiten.
Zum Immobilienrecht →Langfristige Gewerbemietverträge, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Vertragsprüfung, Mietrückstände, Rückbau und Räumung.
Zum Gewerbemietrecht →Kündigung, Eigenbedarf, Räumung, Mietrückstände, Mietmängel, Mietminderung sowie Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen.
Zum Mietrecht →Maklerprovision, Provisionsansprüche, Maklervertrag und AGB, Nachweis und Vermittlung, Kausalität sowie Widerruf.
Zum Maklerrecht →Gewerbliche Pachtverträge, insbesondere bei Gastronomie, Hotel, Tankstelle und sonstigen betrieblich genutzten Objekten.
Zum Pachtrecht →Bau & Verträge
Vertragsgestaltung, Leistungsstörungen und streitige Durchsetzung bei Bauleistungen, Werkleistungen, Kaufverträgen und sonstigen Vertragsverhältnissen.
Baumängel, Mängelbeseitigung, Werklohn, Abnahme, Nachträge und streitige Werkleistungen.
Zum Bau- & Werkvertragsrecht →Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Leistungsstörungen, Schadensersatz, Rücktritt, Kündigung und Anfechtung.
Zum Vertragsrecht →Mängel und Gewährleistung, Rückabwicklung, Schadensersatz und Kaufpreisansprüche bei privaten und gewerblichen Kaufverträgen.
Zum Kaufrecht →Vermögen & Nachlass
Erbrechtliche Streitigkeiten mit besonderem Blick auf vermögensrechtliche Ansprüche und Nachlassimmobilien.
Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Testamente, Nachlassimmobilien sowie Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Zum Erbrecht →Kontakt
Wenn die rechtliche Einordnung noch nicht eindeutig ist, können Sie den Sachverhalt direkt übermitteln. Die Zuordnung zum passenden Rechtsgebiet erfolgt im Rahmen der ersten Prüfung.