Anwalt für Immobilienrecht in Essen

Mehrfamilienhaus gekauft oder verkauft: Mängel, Arglist und Beweise klären.
Die Kanzlei1848 berät und vertritt Käufer und Verkäufer aus Essen bei Hauskauf, Wohnungskauf und Grundstückskauf: beim Kauf von Mehrfamilienhäusern und vermieteten Wohnhäusern, bei Haftungsausschluss und Arglist, bei Beweisen aus Mietverhältnissen und Verwalterunterlagen und bei der Abwehr überzogener Mängelforderungen. Die Zusammenarbeit läuft digital; Besprechungen sind in Bochum, telefonisch oder per Video möglich.

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Leistungen

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

  1. Vor dem Notartermin

    Kaufvertrag prüfen

    Kaufvertrag prüfen

    Notariellen Vertragsentwurf aus Käufersicht prüfen: Haftungsausschlüsse, Beschaffenheitsvereinbarungen, Kaufpreisfälligkeit, Finanzierung sowie Mietverträge, Kaution und Mietrückstände.

    Unterlagen anfordern

    Mietverträge, Mieterliste, Verwalterunterlagen, Mängelmeldungen und Rechnungen vor der Beurkundung anfordern und auswerten.

    Kaufvertrag prüfen

    Notariellen Vertragsentwurf aus Verkäufersicht prüfen: Haftungsausschluss, Beschaffenheitsangaben, Kaufpreisfälligkeit, Rücktrittsklauseln und Verzugsfolgen.

    Unterlagen und Angaben ordnen

    Mietverträge, Mängelmeldungen und Rechnungen zusammenstellen und festhalten, welche Angaben zum Zustand gemacht werden.

  2. Nach dem Notartermin

    Fälligkeit, Zahlung und Übergabe

    Fälligkeit und Absicherung

    Fälligkeitsvoraussetzungen, Vormerkung und Fälligkeitsmitteilung prüfen, damit der Kaufpreis erst gezahlt wird, wenn der Erwerb abgesichert ist.

    Finanzierung und Rücktritt

    Folgen einer fehlenden Finanzierung klären und vereinbarte Rücktrittsrechte prüfen.

    Fälligkeit und Übergabe

    Fälligkeit, Fälligkeitsmitteilung und Besitzübergang so begleiten, dass der Kaufpreis gezahlt wird und die Ansprüche gesichert bleiben.

    Finanzierung des Käufers

    Finanzierungsnachweise und Rücktrittsvorbehalte aus Verkäufersicht prüfen.

  3. Wenn es zum Streit kommt

    Mängel, Rücktritt und Schadensersatz

    Haftungsausschluss und Arglist

    Prüfen, ob sich der Verkäufer auf den Ausschluss berufen kann, und die Kenntnis von Mängeln belegen, etwa durch Mieter und Verwalterunterlagen.

    Minderung und Schadensersatz

    Minderung oder Schadensersatz bei Mängeln am vermieteten Haus berechnen, einschließlich Mietausfall.

    Rücktritt und Rückabwicklung

    Voraussetzungen und Folgen eines Rücktritts oder einer Anfechtung prüfen und die Rückabwicklung durchsetzen.

    Überzogene Forderungen abwehren

    Forderungen auf Minderung, Schadensersatz, Rücktritt oder Rückabwicklung außergerichtlich und gerichtlich abwehren.

    Arglistvorwürfe prüfen

    Vorwürfe zu Mängelmeldungen der Mieter und die Reichweite des Haftungsausschlusses prüfen.

    Vergleich und Abgeltung

    Vergleichsverhandlungen führen und Vereinbarungen sauber gestalten.

  4. Zahlung und weitere Ansprüche

    Kaufpreis, Makler und Vertragsstreit

    Maklerprovision und Maklervertrag

    Maklerverträge und Provisionsforderungen prüfen, auch zusammen mit der Rückabwicklung des Kaufvertrags.

    Sonstige Vertragsstreitigkeiten

    Weitere immobilienbezogene Vertragsstreitigkeiten außergerichtlich klären oder gerichtlich durchsetzen.

    Offene Kaufpreisforderungen

    Zahlt der Käufer nach dem Notartermin nicht, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag durchsetzen.

    Maklerprovision und Verträge

    Auseinandersetzungen über Maklerprovisionen und sonstige immobilienbezogene Verträge klären.

Immobilienrecht in Essen

Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses in Essen hängt der Wert auch von Mietern, Mieteinnahmen und dem Zustand der Wohnungen ab. Wer kauft oder verkauft, sollte Mängelmeldungen, Verwalterunterlagen und Rechnungen vor dem Notartermin prüfen.

Die Kanzlei1848 berät und vertritt Käufer und Verkäufer aus Essen. Diese Seite behandelt Mehrfamilienhäuser, Beweise aus Mietverhältnissen, die Wahl der Rechtsfolge bei hohen Kaufpreisen und die Abwehr überzogener Forderungen. Mängel, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz nach dem Kauf erläutert die Seite Immobilienrecht; für gewerbliche Mietverhältnisse in der Stadt siehe Gewerbemietrecht Essen.

Arglist

Mehrfamilienhaus: Haftungsausschluss und Arglist

Auch beim Kauf eines Mehrfamilienhauses in Essen wird die Haftung für Sachmängel meist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Bei vermieteten Häusern kennt der Verkäufer den Zustand oft aus den Meldungen der Mieter, und das macht den Vorwurf der Arglist praktisch bedeutsam.

Bei vermieteten Häusern sind typische Streitpunkte:

  1. Schimmel und Feuchtigkeit

    Mieter melden sie häufig lange vor dem Verkauf. Kannte der Verkäufer die Meldungen, kann er zur Aufklärung verpflichtet sein.

  2. Frühere Sanierungen

    Wurden Mängel nur oberflächlich beseitigt oder überstrichen, kann das im Streit ein Indiz für die Kenntnis des Verkäufers sein; es ersetzt den Beweis aber nicht.

  3. Bestehende Mietverhältnisse§ 566 BGB

    Der Käufer übernimmt die Mietverhältnisse. Welche Mängel Mieter schon gemeldet oder gemindert haben, ist deshalb auch für ihn erheblich.

  4. Haftungsausschluss§ 444 BGB

    Er schützt den Verkäufer nicht, wenn dieser Mängel kannte und verschwiegen hat oder eine Garantie übernommen hat.

Vor dem Kauf

  • Mieterliste, Mietverträge und Mängelmeldungen der letzten Jahre anfordern,
  • Verwalterunterlagen und Rechnungen von Handwerkern prüfen und
  • Fragen zu Schimmel, Feuchtigkeit und Sanierungen schriftlich stellen.

Beweis

Beweis der Kenntnis: Mieter, Verwalterunterlagen, Handwerkerrechnungen und Exposé

Ob der Verkäufer einen Mangel kannte, lässt sich bei einem Mehrfamilienhaus oft besser belegen als bei einem selbst genutzten Haus, weil mehrere Menschen und Unterlagen den Zustand dokumentiert haben.

Der Käufer muss die Kenntnis des Verkäufers darlegen und beweisen. Der Verkäufer muss auf konkrete Vorwürfe nachvollziehbar erwidern, etwa dazu, welche Meldungen er erhalten und was er daraufhin veranlasst hat.

Mieter können als Zeugen bestätigen, dass sie Mängel gemeldet haben und wem. Auch Schreiben, E-Mails und Protokolle der Hausverwaltung sowie Rechnungen von Handwerkern belegen, was dem Verkäufer bekannt war. Das Wissen eines vom Verkäufer eingesetzten Maklers kann dem Verkäufer zugerechnet werden, wenn der Makler als Verhandlungsgehilfe tätig war (BGH, Urteil vom 25. Januar 2019, V ZR 38/18).

Als Belege kommen in Betracht

  • Mängelanzeigen und Schriftverkehr mit Mietern,
  • Protokolle und Abrechnungen der Hausverwaltung,
  • Rechnungen und Angebote von Handwerkern sowie
  • Exposé und Nachrichten aus der Zeit vor dem Kauf.

Rechtsfolge

Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung bei hohen Kaufpreisen

Bei Mehrfamilienhäusern geht es um hohe Beträge. Welche Rechtsfolge sich lohnt, hängt davon ab, wie sich der Mangel auf Mieteinnahmen und Wert auswirkt, ob der Verkäufer ihn zu vertreten hat und ob das Haus behalten werden soll.

  • Bei der Wahl zu berücksichtigen sind
  • die Kosten der Mängelbeseitigung und ein möglicher Minderwert,
  • Mietminderungen der Mieter und Leerstand während der Sanierung,
  • ob der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat und
  • ob eine Rückabwicklung angesichts bestehender Mietverhältnisse und der Finanzierung praktikabel ist.

Für Käufer

Mietausfall als Schaden

Hat der Verkäufer den Mangel zu vertreten, kann der Schaden auch entgangene oder geminderte Mieten umfassen. Der Käufer muss belegen, dass die Einbußen auf dem Mangel beruhen, und sollte Mietminderungen und Sanierungszeiten dokumentieren.

Für Verkäufer

Wirtschaftlichen Schaden prüfen

Mietausfall und Minderwert werden von Käufern oft hoch angesetzt. Verkäufer sollten prüfen, ob der Zusammenhang mit dem Mangel belegt ist, ob der Käufer den Schaden gering halten konnte (§ 254 BGB) und ob die Beträge angemessen sind.

Rückabwicklung ist die Ausnahme

Bei einem Mehrfamilienhaus mit Mietern, Kaution und Finanzierung ist die Rückabwicklung aufwendig. Sie kommt vor allem bei schwerwiegenden Mängeln oder Täuschung in Betracht und wird oft durch eine Einigung über Minderung oder Schadensersatz ersetzt.

Verkäufer

Verkäufer: Überzogene Mängelforderungen abwehren

Wer ein Mehrfamilienhaus verkauft hat, sieht sich nach dem Verkauf oft mit hohen Forderungen konfrontiert. Vor einer Zahlung sollte jeder Posten geprüft werden.

Zu prüfen ist insbesondere:

  1. Anspruchsgrundlage

    Auf welche Rechte sich der Käufer stützt und ob der Haftungsausschluss greift.

  2. Kenntnis§ 444 BGB

    Was der Verkäufer persönlich wusste und was ihm von Verwalter oder Mietern gemeldet wurde.

  3. Höhe

    Ob Kostenvoranschläge angemessen sind, Umsatzsteuer angefallen ist und Vorteile des Käufers anzurechnen sind.

  4. Mitverschulden§ 254 BGB

    Ob der Käufer den Schaden hätte begrenzen können, etwa durch rasche Meldung oder Beseitigung.

  5. Frist und Verjährung§ 438 BGB

    Ob dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde und ob die Ansprüche verjährt sind.

Bei überzogenen Forderungen

  • die Forderung nicht pauschal anerkennen,
  • Unterlagen zu Mängelmeldungen und Reparaturen sichern und
  • Einzelposten prüfen und bestreiten, wenn sie nicht belegt sind.

Fall- und Kostenbeispiel

Fiktives Fall- und Kostenbeispiel: Schimmel im Mehrfamilienhaus, Mieter als Zeugen

Ein frei erfundenes Beispiel zeigt, mit welchen Anwaltskosten in der ersten Instanz zu rechnen ist, wenn ein Käufer Schadensersatz wegen Schimmels in einem Mehrfamilienhaus einklagt.

Fiktives Beispiel

Der Fall

Ein Käufer erwirbt in Essen ein vermietetes Mehrfamilienhaus; die Haftung für Sachmängel ist im Vertrag ausgeschlossen. Nach dem Kauf zeigt sich Schimmel in zwei Wohnungen, und die Mieter mindern die Miete. Sie bestätigen, den Schimmel schon Monate vor dem Verkauf dem Verkäufer gemeldet zu haben. Der Käufer verlangt 48.000 € Schadensersatz für Sanierung und Mietausfall; der Verkäufer verweist auf den Haftungsausschluss.

Der Gegenstandswert entspricht dem eingeklagten Betrag und liegt über der Grenze von 10.000 €, bis zu der seit dem 1. Januar 2026 das Amtsgericht zuständig ist. Zuständig ist daher das Landgericht, wo Anwaltszwang besteht; im Verhandlungstermin entstehen Verfahrens- und Terminsgebühr. Im Verfahren kommt es darauf an, ob der Verkäufer den Schimmel kannte und verschwiegen hat, ob die Aussagen der Mieter und die Unterlagen der Hausverwaltung dies belegen und wie hoch Sanierungskosten und Mietausfall sind.

Wie die Kosten am Ende verteilt werden, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab (§§ 91 ff. ZPO).

Die Kanzlei1848

Warum die Kanzlei1848?

Rechtsanwalt Hakan Ayaz bringt rund 7 Jahre anwaltliche Berufserfahrung aus hunderten bearbeiteten Mandaten mit.

Digital bearbeitet

Kaufvertragsentwürfe, Mietverträge, Verwalterunterlagen, Fotos und Schriftverkehr können elektronisch übermittelt werden. Rechtliche Fragen lassen sich telefonisch oder per Videokonferenz besprechen; die Kommunikation mit der Gegenseite führt die Kanzlei. Der Kanzleisitz ist Bochum.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Immobilienrecht in Essen

Kanzlei, Kosten und Anwaltswahl

Zusammenarbeit, Vergütung und Auswahl des Anwalts

Wie unterstützt die Kanzlei1848 bei einem Immobilienrechtsfall in Essen?

Die Kanzlei1848 prüft Kaufverträge vor dem Notartermin und vertritt Käufer und Verkäufer, wenn nach dem Kauf Streit entsteht: beim Kauf von Mehrfamilienhäusern und vermieteten Wohnhäusern, bei Haftungsausschluss und Arglist, bei Beweisen aus Mängelmeldungen und Verwalterunterlagen sowie bei Minderung, Schadensersatz und Rücktritt. Sie prüft Vertrag, Fristen und Beweislage, erläutert die Kosten und entwickelt je nach Ziel eine Strategie für die außergerichtliche Lösung oder das gerichtliche Verfahren.

Wer betreut meinen Fall?

Die anwaltliche Prüfung, strategische Entscheidung und Vertretung übernimmt Rechtsanwalt Hakan Ayaz persönlich. Er verfügt über rund 7 Jahre anwaltliche Berufserfahrung und hat über 700 Mandate bearbeitet. Das Kanzleiteam unterstützt bei Mandatsorganisation, Unterlagen und Kommunikation. Der Kanzleisitz ist Bochum. Mandanten aus Essen werden digital betreut; Besprechungen sind in Bochum sowie telefonisch oder per Video möglich.

Wie viel kostet ein Anwalt für Immobilienrecht?

Das hängt vom Auftrag ab. Möglich sind gesetzliche Gebühren nach dem RVG aus dem Gegenstandswert, eine individuell vereinbarte Zeitvergütung oder ein Pauschalhonorar, etwa für die Prüfung eines Kaufvertrags. Bei gerichtlicher Vertretung richten sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert, meist dem eingeklagten Betrag.

Das Kostenbeispiel auf dieser Seite zeigt die gesetzlichen Gebühren: Bei einem Gegenstandswert von 48.000 € fallen in der ersten Instanz Gebühren von 3.392,50 € netto an; mit der Auslagenpauschale von 20 € sind es 3.412,50 € netto und 4.060,88 € brutto (19 % Umsatzsteuer), jeweils ohne Gerichtskosten.

Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch, wenn keine andere Vergütung vereinbart wurde, auf höchstens 190 € netto begrenzt (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG); hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Die Kanzlei1848 erläutert die Vergütung vor der Beauftragung; besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann die Deckung angefragt werden.

Was macht ein Anwalt für Immobilienrecht?

Er prüft Verträge, setzt Ansprüche durch oder wehrt sie ab. Bei der Kanzlei1848 gehören dazu die Prüfung von Immobilienkaufverträgen, Mängel nach dem Kauf, Gewährleistungsausschluss und arglistige Täuschung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, offene Kaufpreisforderungen sowie Maklerverträge und Maklerprovisionen. Streitigkeiten über Bau- und Handwerkerleistungen gehören zum Baurecht und Werkvertragsrecht. Einen Überblick gibt die Seite Immobilienrecht.

Wer ist der beste Anwalt für Immobilienrecht in Essen?

Einen objektiv besten Anwalt gibt es nicht. Welcher Anwalt für Sie der „beste“ ist, hängt von Ihrem konkreten rechtlichen Anliegen ab – sei es die Prüfung eines Immobilienkaufvertrags, Streitigkeiten wegen verschwiegener Mängel oder die Rückabwicklung eines Immobilienkaufs. Ein guter Rechtsanwalt im Immobilienrecht zeichnet sich durch fundierte Fachkenntnisse, Erfahrung mit vergleichbaren Fällen und Verhandlungsgeschick aus.

Genau hier setzt die Kanzlei1848 an. Wir beraten und vertreten Käufer und Verkäufer aus Essen im Immobilienrecht und entwickeln eine auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Strategie. Ob außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen stehen im Mittelpunkt. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Arbeitsweise und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

In welchen Orten berät die Kanzlei1848 zum Immobilienrecht?

Die Kanzlei1848 berät und vertritt Käufer und Verkäufer aus Bochum und dem Ruhrgebiet. Eigene Seiten zum Immobilienrecht gibt es für Castrop-Rauxel, Dortmund, Gelsenkirchen, Hattingen, Herne, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten. Besprechungen sind in Bochum sowie telefonisch oder per Video möglich; eine bundesweite Vertretung ist möglich.

Kaufvertrag, Notar und Gutachter

Vertragsprüfung und Beweissicherung

Welcher Anwalt bei Kaufvertrag oder Hausverkauf?

Geeignet ist ein Anwalt, der Immobilienkaufverträge und Streit um Immobilien regelmäßig bearbeitet und den Entwurf aus Ihrer Sicht prüft, bevor Sie beim Notar unterschreiben. Wichtig sind Haftungsausschluss, Beschaffenheitsangaben, Fälligkeit, Zahlungsabwicklung, Übergabe und Rücktrittsklauseln. Die Kanzlei1848 prüft Kaufverträge für Käufer und Verkäufer, auch aus Essen; die Unterlagen können digital übermittelt werden. Beim Kauf eines Mehrfamilienhauses sind Mietverträge, Mängelmeldungen und Verwalterunterlagen vor der Unterschrift zu prüfen. Mehr dazu im Beitrag Hauskauf: Wann sollte ein Anwalt den Kaufvertrag vor dem Notartermin prüfen?

Wer ist günstiger, Notar oder Anwalt?

Die beiden lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen, denn sie haben unterschiedliche Aufgaben. Der Notar ist neutral, beurkundet den Vertrag und belehrt beide Seiten; seine Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis (GNotKG). Der Anwalt vertritt nur eine Seite, prüft Risiken und Klauseln, verhandelt und setzt Ansprüche durch; seine Kosten richten sich nach dem RVG oder einer Vergütungsvereinbarung. Die Notarkosten fallen für die Beurkundung ohnehin an, eine anwaltliche Prüfung kommt zusätzlich hinzu. Bei vermieteten Häusern sollten Mietverträge, Mieterliste und Mängelmeldungen vor der Beurkundung gesichtet werden; der Notar prüft sie nicht auf Mängel.

Wann ist ein Gutachter beim Hauskauf sinnvoll?

Vor dem Kauf eines Mehrfamilienhauses ist ein Bausachverständiger sinnvoll, weil Feuchtigkeit, Schimmel, Dach und Haustechnik in mehreren Wohnungen hohe Kosten verursachen können; er kann auch Sanierungskosten schätzen. Nach dem Kauf dient ein Gutachten der Beweissicherung, bevor Schäden beseitigt werden. Wer ein vorliegendes Wertgutachten anzweifelt, kann es anwaltlich prüfen lassen.

Mängel nach dem Hauskauf

Sofortmaßnahmen, Haftung, Fristen und Rechte

Schimmel oder Wasserschaden nach dem Hauskauf in Essen: Was muss ich jetzt tun?

Fotografieren und filmen Sie den Schaden und sichern Sie den Kaufvertrag, das Exposé, das Übergabeprotokoll sowie den Schriftverkehr aus der Verkaufsphase. Bevor Schimmel oder Feuchtigkeit beseitigt werden, sollte der Zustand dokumentiert sein, bei Bedarf durch einen Sachverständigen oder in einem selbständigen Beweisverfahren (§ 485 Abs. 2 ZPO). Notwendige Schutzmaßnahmen dürfen nicht aufgeschoben werden; halten Sie dabei den Zustand und die Arbeiten fest. Bei einem aktuellen, möglicherweise versicherten Wasserschaden sind je nach Eigentums- und Versicherungssituation die Gebäudeversicherung oder die WEG-Verwaltung zeitnah einzubeziehen. Ob der Verkäufer trotz Haftungsausschluss haftet und ob zunächst eine Frist zur Nacherfüllung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Kaufvertrag und einer möglichen arglistigen Täuschung ab (§§ 437, 440, 444 BGB).

Wie lange kann ich Ansprüche nach dem Hauskauf geltend machen?

Beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung verjähren kaufrechtliche Mängelansprüche grundsätzlich in fünf Jahren ab Übergabe; bei sonstigen Sachmängeln eines unbebauten Grundstücks beträgt die Frist regelmäßig zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 BGB). Hat der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt grundsätzlich die dreijährige regelmäßige Verjährung nach §§ 195, 199 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer die anspruchsbegründenden Umstände und den Schuldner kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste. Bei einem Bauwerk tritt Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der fünfjährigen Frist ein (§ 438 Abs. 3 BGB). Besondere Anspruchsarten, vertragliche Vereinbarungen und eine mögliche Hemmung sind gesondert zu prüfen.

Kann ich vom Hauskauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern?

Bei einem bereits bei Übergabe vorhandenen Sachmangel kommen Rücktritt oder Minderung in Betracht, sofern die entsprechenden Käuferrechte nicht wirksam ausgeschlossen sind (§ 437 Nr. 2 BGB). Grundsätzlich muss der Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Nacherfüllung erhalten. Eine Frist kann entbehrlich sein, etwa bei ernsthafter Verweigerung, fehlgeschlagener oder unzumutbarer Nacherfüllung; bei arglistiger Täuschung ist sie regelmäßig entbehrlich (§§ 323, 440 BGB). Ein Rücktritt scheidet bei einem unerheblichen Mangel aus (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB); eine Minderung ist dagegen auch bei unerheblichen Mängeln möglich (§ 441 Abs. 1 Satz 2 BGB). Arglist kann einem vereinbarten Haftungsausschluss die Wirkung nehmen (§ 444 BGB). Bei arglistiger Täuschung kann außerdem eine Anfechtung in Betracht kommen: grundsätzlich binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung, spätestens zehn Jahre nach Abgabe der Willenserklärung (§§ 123, 124 BGB). Vor einer Erklärung sollten Voraussetzungen und Rückabwicklungsfolgen geprüft werden.

Haftung, Beweis und Gerichte

Mängel, Maklerangaben, Mieter als Zeugen und zuständige Gerichte

Für welche Mängel haftet der Verkäufer?

Das hängt vom Vertrag ab. Ohne Ausschluss haftet der Verkäufer für Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren (§§ 434, 437 BGB). Meist ist die Haftung ausgeschlossen; auch dann bleiben Arglist und übernommene Garantien zu prüfen (§ 444 BGB). Gesondert zu berücksichtigen ist eine im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit, die ein allgemeiner Haftungsausschluss regelmäßig nicht erfasst. Mängel, die der Käufer kannte, begründen keine Ansprüche (§ 442 BGB). Mehr dazu im Beitrag Immobilienkauf rückabwickeln: Arglistige Täuschung und Haftung trotz Gewährleistungsausschluss

Muss ein Makler auf Mängel hinweisen?

Ein Makler darf keine falschen Angaben machen und muss über Umstände aufklären, die er kennt und die für die Kaufentscheidung erkennbar wesentlich sind. Zu einer umfassenden Untersuchung des Hauses ist er nicht verpflichtet. Angaben im Exposé werden in der Regel nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie in den notariellen Vertrag aufgenommen werden. Das Wissen eines Maklers, der für den Verkäufer verhandelt, kann dem Verkäufer zugerechnet werden (BGH, Urteil vom 25. Januar 2019, V ZR 38/18).

Können Mieter bestätigen, dass der Verkäufer von Mängeln wusste?

Ja, Mieter können als Zeugen aussagen, wenn sie Mängel gemeldet haben und wissen, wem. Zusätzlich helfen schriftliche Mängelanzeigen, Protokolle der Hausverwaltung und Rechnungen von Handwerkern. Der Käufer sollte Namen und Meldungen früh festhalten und Beweise sichern, bevor Mieter ausziehen oder Schäden beseitigt werden.

Welche Gerichte sind zuständig?

Maßgeblich ist zunächst der Streitwert: Bis 10.000 € ist seit dem 1. Januar 2026 das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht. Für Streitigkeiten aus Immobilienkäufen in Essen kommen daher je nach Stadtteil das Amtsgericht Essen, das Amtsgericht Essen-Borbeck oder das Amtsgericht Essen-Steele und das Landgericht Essen in Betracht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa vom Wohnsitz des Beklagten oder von der Lage des Grundstücks. Die Prüfung übernimmt die Kanzlei1848.

Spielt der Stadtteil in Essen eine Rolle?

Für die Beratung nicht. Die Kanzlei1848 prüft Ihren Fall in ganz Essen. Für das Amtsgericht kommt es auf die Lage im Stadtgebiet an: Das Amtsgericht Essen ist zuständig für Altenessen-Nord, Altenessen-Süd, Altendorf, Bergerhausen, Bredeney, Fischlaken, Frillendorf, Frohnhausen, Fulerum, Haarzopf, Heidhausen, Heisingen, Holsterhausen, Huttrop, Karnap, Katernberg, Kettwig, Margarethenhöhe, Nordviertel, Ostviertel, Rellinghausen, Rüttenscheid, Schonnebeck, Schuir, Stadtkern, Stadtwald, Stoppenberg, Südostviertel, Südviertel, Werden und Westviertel. Das Amtsgericht Essen-Borbeck ist zuständig für Bedingrade, Bergeborbeck, Bochold, Borbeck-Mitte, Dellwig, Frintrop, Gerschede, Schönebeck und Vogelheim. Das Amtsgericht Essen-Steele ist zuständig für Burgaltendorf, Byfang, Freisenbruch, Horst, Kray, Kupferdreh, Leithe, Steele, Überruhr-Hinsel und Überruhr-Holthausen.

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