Fiktives Beispiel
Der Fall
Ein Haus wurde im Exposé als umfassend saniert angeboten. Nach Übergabe entdeckt der Käufer alte, schadhaft ausgeführte Abdichtungen und verlangt 62.000 Euro. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Vertrag, Kenntnis und Nachweis ab.
Für den fiktiven Prozesswert werden nur diese 62.000 Euro angesetzt, nicht der gesamte Immobilienkaufpreis. Ein technischer Gutachter kann zusätzlich nötig werden.
Für die Beispielrechnung wird ein vollständig streitiger Zivilprozess erster Instanz mit Verhandlungstermin, einem Auftraggeber und einem Gegenstand unterstellt. Die gesetzlichen Gebühren des eigenen Anwalts enthalten die 1,3-Verfahrensgebühr und die 1,2-Terminsgebühr. Eine vorherige außergerichtliche Tätigkeit, Einigung und weitere Auslagen werden nicht angenommen. Gericht, Gegenseite, Sachverständige und Vollstreckung sind zusätzlich zu bewerten.
