Anwalt für Immobilienrecht in Wuppertal

Saniert gekauft, Mängel entdeckt? Kaufvertrag, Zusagen und Ansprüche rechtlich klären.
Die Kanzlei1848 berät und vertritt Käufer und Verkäufer aus Wuppertal im Immobilienrecht bei Hauskauf, Wohnungskauf und Grundstückskauf: bei der Prüfung des Kaufvertrags, bei Mängeln und arglistig verschwiegenen Schäden, bei Rücktritt, Rückabwicklung und Schadensersatz. Auch wenn eine Immobilie als saniert verkauft wurde und die Arbeiten nicht halten, was zugesagt war.

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Leistungen

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

  1. Vor der Beurkundung

    Vertrag und Informationen prüfen

    Entwurf prüfen

    Kaufgegenstand, Haftung, Zusagen, Fälligkeit und Übergabe aus Käufersicht bewerten. Exposé und Antworten auf Käuferfragen mit dem Entwurf abgleichen.

    Offene Punkte klären

    Fehlende Unterlagen vor der Bindung anfordern. Technische und rechtliche Prüfung aufeinander abstimmen.

    Angaben vorbereiten

    Bekannte erhebliche Umstände nachvollziehbar offenlegen und relevante Erklärungen im Vertragsentwurf richtig abbilden.

    Zahlung absichern

    Fälligkeitsregeln, Vollstreckungsunterwerfung und den Umgang mit einer ausbleibenden Zahlung prüfen.

  2. Beim Vollzug

    Kaufpreis, Besitz und Unterlagen

    Fälligkeit prüfen

    Nicht allein nach einem vereinbarten Wunschdatum zahlen. Fälligkeitsmitteilung und vertragliche Voraussetzungen sowie Zahlungswege abgleichen.

    Übergabe dokumentieren

    Schlüssel, Zustand, mitverkaufte Gegenstände und noch offene Pflichten protokollieren.

    Zahlung überwachen

    Zugang der Fälligkeitsmitteilung, Frist und Zahlungseingang dokumentieren. Besitzübergabe mit der vertraglichen Absicherung abstimmen.

    Unterlagen übergeben

    Vereinbarte Objektunterlagen und gegebenenfalls Mietunterlagen vollständig und nachweisbar bereitstellen.

  3. Bei einem Streit

    Ansprüche, Beweise und wirtschaftliches Ziel

    Mängel einordnen

    Vertraglich geschuldeten und tatsächlichen Zustand vergleichen. Vor Sanierung Beweise und erforderliche Nacherfüllung sichern.

    Rechtsfolge wählen

    Behalten, mindern, Schadensersatz verlangen oder Rückabwicklung prüfen; Finanzierung und Folgekosten berücksichtigen.

    Forderung prüfen

    Haftungsgrund, Kenntnis, Gelegenheit zur Nacherfüllung und konkrete Höhe der Forderung untersuchen.

    Lösung vorbereiten

    Belastbare Einwendungen, Nachbesserung oder Vergleich wirtschaftlich gegen einen Prozess abwägen.

Vertrag

Was bedeutet „saniert“ im konkreten Verkauf?

Die Beschreibung eines Hauses als „saniert“ lässt offen, welche Bauteile in welchem Umfang bearbeitet wurden. Für Käufer und Verkäufer aus Wuppertal prüft die Kanzlei1848 den Zusammenhang zwischen Exposé, Gesprächen und notariellem Vertrag.

Eine neue Oberfläche belegt keine vollständige technische Erneuerung. Zugleich darf aus einer einzelnen ausgebliebenen Modernisierung nicht ohne Prüfung ein Mangel abgeleitet werden. Bauteil, Zeitpunkt, zugesagte Qualität und der bei Übergabe vorhandene Zustand müssen zusammenpassen.

Vorbereiten und prüfen

  • Sanierungsaufstellung und Rechnungen
  • Verwendete Begriffe im Exposé
  • Beurkundete Beschaffenheitsangaben

Ansprüche

Verkäuferkenntnis und frühere Arbeiten

Ein Käufer muss bei vereinbartem Haftungsausschluss häufig nachweisen, weshalb § 444 BGB eingreift. Frühere Gutachten, erfolglose Reparaturen und dokumentierte Hinweise können dafür wesentlich sein.

Der Verkäufer muss nicht jedes technische Detail richtig benennen können, um einen erheblichen bekannten Umstand mitteilen zu müssen. Umgekehrt genügt der Vorwurf, er hätte genauer hinsehen müssen, grundsätzlich nicht für Arglist. Fragen und Antworten sollten deshalb wortgetreu und zeitlich zugeordnet dokumentiert werden.

Vorbereiten und prüfen

  • Frühere Beanstandungen und Reparaturen
  • Kenntnis der handelnden Personen
  • Konkrete Antworten auf Käuferfragen

Beweise

Vor neuen Arbeiten den Zustand sichern

Gerade bei verdeckten Sanierungsmängeln können Öffnung und Nacharbeit wichtige Beweise zerstören. Schutzmaßnahmen dürfen bei akuter Gefahr nötig sein; sie sollten soweit möglich dokumentiert werden.

Ein Sachverständiger klärt technischen Zustand und Ursache. Die rechtliche Verantwortlichkeit folgt aus Kaufvertrag und Gesetz. Ansprüche gegen den Verkäufer und mögliche Ansprüche aus einem vom Käufer neu geschlossenen Handwerkervertrag sind zu unterscheiden. Der Beitrag Feuchtigkeit nach dem Hauskauf erläutert die Beweissicherung.

Vorbereiten und prüfen

  • Vorher-/Nachher-Fotos und Messwerte
  • Bauteilöffnungen nachvollziehbar begleiten
  • Nacherfüllungsrechte vor Ersatzsanierung prüfen

Vorgehen

Sanierungskosten und Anspruchshöhe trennen

Ein Angebot für eine umfassende Modernisierung entspricht nicht automatisch dem rechtlich ersatzfähigen Schaden. Freiwillige Verbesserungen, erforderliche Mängelbeseitigung und Umsatzsteuer werden getrennt betrachtet.

Wer das Haus behalten möchte, benötigt eine andere Berechnung als ein Käufer mit Rückabwicklungsziel. Die Schadensberechnung beim Immobilienkauf erläutert die Unterschiede. Die Kanzlei1848 prüft auch die Abwehr überhöhter Forderungen auf Verkäuferseite.

Vorbereiten und prüfen

  • Erforderlichen Sanierungsweg belegen
  • Freiwillige Verbesserungen abgrenzen
  • Finanzierung und Prozessrisiko einbeziehen

Fall- und Kostenbeispiel

Fiktives Fall- und Kostenbeispiel

Das folgende Beispiel ist frei erfunden. Es enthält keine Aussage über ein tatsächlich geführtes Mandat oder Besonderheiten des örtlichen Markts.

Fiktives Beispiel

Der Fall

Ein Haus wurde im Exposé als umfassend saniert angeboten. Nach Übergabe entdeckt der Käufer alte, schadhaft ausgeführte Abdichtungen und verlangt 62.000 Euro. Ob ein Anspruch besteht, hängt von Vertrag, Kenntnis und Nachweis ab.

Für den fiktiven Prozesswert werden nur diese 62.000 Euro angesetzt, nicht der gesamte Immobilienkaufpreis. Ein technischer Gutachter kann zusätzlich nötig werden.

Für die Beispielrechnung wird ein vollständig streitiger Zivilprozess erster Instanz mit Verhandlungstermin, einem Auftraggeber und einem Gegenstand unterstellt. Die gesetzlichen Gebühren des eigenen Anwalts enthalten die 1,3-Verfahrensgebühr und die 1,2-Terminsgebühr. Eine vorherige außergerichtliche Tätigkeit, Einigung und weitere Auslagen werden nicht angenommen. Gericht, Gegenseite, Sachverständige und Vollstreckung sind zusätzlich zu bewerten.

Die Kanzlei1848

Warum die Kanzlei1848?

Die Kanzlei1848 prüft Vertragslage, Beweise und wirtschaftliches Ziel. Die anwaltliche Verantwortung liegt bei Rechtsanwalt Hakan Ayaz.

Digital bearbeitet

Die Bearbeitung erfolgt vom Kanzleisitz Hattinger Str. 221, 44795 Bochum. Für Mandanten aus Wuppertal werden Unterlagen digital ausgewertet; die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt im vereinbarten Mandatsumfang. Persönliche Besprechungen finden nach Vereinbarung in Bochum statt, daneben telefonisch oder per Videokonferenz.

Vertrag, Chronologie und wirtschaftliches Ziel werden vor dem weiteren Vorgehen zusammengeführt. Die Vergütung wird vor der Beauftragung geklärt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Immobilienrecht für Wuppertal

Fachliche Fragen

Vertragslage und Anspruchsprüfung

Ist „saniert“ automatisch eine Garantie?

Nein. Der genaue Wortlaut und die Gesamtumstände entscheiden. Eine Beschaffenheitsangabe und eine Beschaffenheitsgarantie sind nicht gleichzusetzen.

Kann ich sofort eine andere Firma beauftragen?

Vor dauerhafter Sanierung sind Beweissicherung und eine möglicherweise erforderliche Gelegenheit des Verkäufers zur Nacherfüllung zu prüfen.

Prüft die Kanzlei auch die bautechnische Ausführung?

Die Kanzlei bewertet die Rechtsfragen und vorhandene Unterlagen. Eine eigene bautechnische Begutachtung wird nicht ersetzt.

Zusammenarbeit und Kosten

Beratung vom Kanzleisitz Bochum

Muss ich für die Beratung aus Wuppertal nach Bochum kommen?

Nein. Unterlagen und rechtliche Fragen lassen sich telefonisch und per Video bearbeiten. Ein persönlicher Termin in Bochum ist nach Vereinbarung möglich; ob er sinnvoll ist, wird nach dem Anliegen geklärt.

Welche Vergütung fällt an?

Auftrag und Umfang bestimmen die Vergütung. Eine Vereinbarung und gesetzliche RVG-Gebühren sind auseinanderzuhalten. Das Kostenbeispiel dieser Seite erläutert nur die dort genannten Prozessannahmen. Vor der Beauftragung wird die konkrete Vergütung geklärt.

Regionale Beratung und Fachbeiträge

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