Anwalt für Immobilienrecht in Hagen

Immobilienkauf gescheitert, Mängel entdeckt oder Kaufpreis offen? Ansprüche rechtlich klären.
Die Kanzlei1848 berät und vertritt Käufer und Verkäufer aus Hagen im Immobilienrecht bei Hauskauf, Wohnungskauf und Grundstückskauf: bei der Prüfung des Kaufvertrags, bei Mängeln und arglistig verschwiegenen Schäden, bei Rücktritt, Rückabwicklung und Schadensersatz. Auch wenn der Käufer nicht zahlt: bei Zahlungsklage, Vollstreckung aus der notariellen Urkunde und Vormerkung.

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Leistungen

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

  1. Vor der Beurkundung

    Vertrag und Informationen prüfen

    Entwurf prüfen

    Kaufgegenstand, Haftung, Zusagen, Fälligkeit und Übergabe aus Käufersicht bewerten. Exposé und Antworten auf Käuferfragen mit dem Entwurf abgleichen.

    Offene Punkte klären

    Fehlende Unterlagen vor der Bindung anfordern. Technische und rechtliche Prüfung aufeinander abstimmen.

    Angaben vorbereiten

    Bekannte erhebliche Umstände nachvollziehbar offenlegen und relevante Erklärungen im Vertragsentwurf richtig abbilden.

    Zahlung absichern

    Fälligkeitsregeln, Vollstreckungsunterwerfung und den Umgang mit einer ausbleibenden Zahlung prüfen.

  2. Beim Vollzug

    Kaufpreis, Besitz und Unterlagen

    Fälligkeit prüfen

    Nicht allein nach einem vereinbarten Wunschdatum zahlen. Fälligkeitsmitteilung und vertragliche Voraussetzungen sowie Zahlungswege abgleichen.

    Übergabe dokumentieren

    Schlüssel, Zustand, mitverkaufte Gegenstände und noch offene Pflichten protokollieren.

    Zahlung überwachen

    Zugang der Fälligkeitsmitteilung, Frist und Zahlungseingang dokumentieren. Besitzübergabe mit der vertraglichen Absicherung abstimmen.

    Unterlagen übergeben

    Vereinbarte Objektunterlagen und gegebenenfalls Mietunterlagen vollständig und nachweisbar bereitstellen.

  3. Bei einem Streit

    Ansprüche, Beweise und wirtschaftliches Ziel

    Mängel einordnen

    Vertraglich geschuldeten und tatsächlichen Zustand vergleichen. Vor Sanierung Beweise und erforderliche Nacherfüllung sichern.

    Rechtsfolge wählen

    Behalten, mindern, Schadensersatz verlangen oder Rückabwicklung prüfen; Finanzierung und Folgekosten berücksichtigen.

    Forderung prüfen

    Haftungsgrund, Kenntnis, Gelegenheit zur Nacherfüllung und konkrete Höhe der Forderung untersuchen.

    Lösung vorbereiten

    Belastbare Einwendungen, Nachbesserung oder Vergleich wirtschaftlich gegen einen Prozess abwägen.

Vertrag

Fälligkeit ist der erste Prüfungspunkt

Bleibt beim Immobilienverkauf in Hagen die Zahlung aus, sollte der Verkäufer zunächst Fälligkeitsmitteilung und Kaufvertrag abgleichen. Der gewünschte Zahlungstag und der tatsächlich fällige Kaufpreis können auseinanderfallen.

Die Kanzlei1848 prüft vertragliche Voraussetzungen, Zugang und Zahlungsfrist. Eine gescheiterte Finanzierung befreit den Käufer grundsätzlich nicht ohne Weiteres. Umgekehrt kann eine noch fehlende Genehmigung oder Lastenfreistellung den Vorwurf eines Zahlungsverzugs entkräften.

Vorbereiten und prüfen

  • Vertragliche Fälligkeitsbedingungen
  • Zugang der Notarmitteilung
  • Teilzahlungen und Bankablösung

Ansprüche

Notarielle Urkunde oder Zahlungsklage?

Enthält der Vertrag eine geeignete Vollstreckungsunterwerfung, kann eine vollstreckbare Ausfertigung den Weg ohne vorherige Zahlungsklage eröffnen. Klausel, Nachweisvoraussetzungen, Zustellung und Wartefrist müssen geprüft werden.

Eine Urkunde garantiert keine Zahlung. Vor weiteren Kosten ist die Vermögenslage des Käufers wirtschaftlich einzuschätzen. Der Beitrag Käufer zahlt den Immobilienkaufpreis nicht erläutert Vollstreckung und Alternativen.

Vorbereiten und prüfen

  • Unterwerfungserklärung und Klausel
  • Vollstreckungsvoraussetzungen
  • Realistische Beitreibungsaussicht

Beweise

Rücktritt und Weiterverkauf vorbereiten

Will der Verkäufer sich lösen, ist grundsätzlich eine angemessene Zahlungsfrist nach § 323 BGB zu prüfen. Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung dürfen nicht unkoordiniert mit dem ursprünglichen Erfüllungsanspruch verfolgt werden.

Nach einem wirksamen Rücktritt kann die Käufer-Vormerkung praktisch weiter blockieren. Löschungsbewilligung, notarielle Vollzugsanweisung und mögliche Rückzahlungen gehören in denselben Plan. Ein zweiter Verkauf darf nicht auf die unbelegte Hoffnung gestützt werden, der erste Käufer werde schon irgendwann mitwirken.

Vorbereiten und prüfen

  • Frist und Zugang nachweisen
  • Vormerkung und Grundschulden prüfen
  • Weiterverkauf rechtlich absichern

Vorgehen

Schaden und Vorteile nachvollziehbar berechnen

Ein geringerer Erlös beim zweiten Verkauf kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähig sein. Marktgerechte Vermarktung, zeitlicher Verlauf und zusätzliche Kosten müssen belegt werden.

Zwischenzeitliche Nutzungen und ersparte Aufwendungen sind zu berücksichtigen. Eine niedrige Notverkaufssumme ist nicht automatisch in voller Differenz dem Erstkäufer zuzurechnen. Die Kanzlei1848 prüft die wirtschaftlichen Wege und bereitet eine belastbare Forderung oder Verteidigung vor.

Vorbereiten und prüfen

  • Vermarktung und Angebote sichern
  • Mindererlös und Mehrkosten getrennt erfassen
  • Vorteile und Schadensminderung berücksichtigen

Fall- und Kostenbeispiel

Fiktives Fall- und Kostenbeispiel

Das folgende Beispiel ist frei erfunden. Es enthält keine Aussage über ein tatsächlich geführtes Mandat oder Besonderheiten des örtlichen Markts.

Fiktives Beispiel

Der Fall

Nach ausbleibender Zahlung und wirksamer Lösung vom Vertrag verkauft ein Eigentümer erneut. Er verlangt vom ersten Käufer 75.000 Euro Mindererlös und Mehrkosten. Die Anspruchsberechtigung wird im fiktiven Beispiel streitig geprüft.

Der Wert von 75.000 Euro betrifft den Zahlungsprozess. Er ersetzt keine Gesamtberechnung der noch gesondert zu behandelnden notariellen oder grundbuchlichen Vollzugskosten.

Für die Beispielrechnung wird ein vollständig streitiger Zivilprozess erster Instanz mit Verhandlungstermin, einem Auftraggeber und einem Gegenstand unterstellt. Die gesetzlichen Gebühren des eigenen Anwalts enthalten die 1,3-Verfahrensgebühr und die 1,2-Terminsgebühr. Eine vorherige außergerichtliche Tätigkeit, Einigung und weitere Auslagen werden nicht angenommen. Gericht, Gegenseite, Sachverständige und Vollstreckung sind zusätzlich zu bewerten.

Die Kanzlei1848

Warum die Kanzlei1848?

Die Kanzlei1848 prüft Vertragslage, Beweise und wirtschaftliches Ziel. Die anwaltliche Verantwortung liegt bei Rechtsanwalt Hakan Ayaz.

Digital bearbeitet

Die Bearbeitung erfolgt vom Kanzleisitz Hattinger Str. 221, 44795 Bochum. Für Mandanten aus Hagen werden Unterlagen digital ausgewertet; die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt im vereinbarten Mandatsumfang. Persönliche Besprechungen finden nach Vereinbarung in Bochum statt, daneben telefonisch oder per Videokonferenz.

Vertrag, Chronologie und wirtschaftliches Ziel werden vor dem weiteren Vorgehen zusammengeführt. Die Vergütung wird vor der Beauftragung geklärt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Immobilienrecht für Hagen

Fachliche Fragen

Vertragslage und Anspruchsprüfung

Brauche ich trotz notarieller Urkunde immer eine Klage?

Nicht zwingend. Ein geeigneter Vollstreckungstitel kann bereits vorliegen. Inhalt und Vollstreckungsvoraussetzungen müssen aber geprüft werden.

Entfällt die Vormerkung automatisch mit meinem Rücktrittsschreiben?

Die Löschung erfordert einen passenden grundbuchlichen Vollzug. Vertragliche Löschungsregelungen und gegebenenfalls eine gerichtliche Durchsetzung sind gesondert zu prüfen.

Darf ich nach Rücktritt weiter den ursprünglichen Kaufpreis vollstrecken?

Ein wirksamer Rücktritt verändert die Anspruchslage. Die Vollstreckung des ursprünglichen Kaufpreises kann dann unberechtigt sein.

Zusammenarbeit und Kosten

Beratung vom Kanzleisitz Bochum

Muss ich für die Beratung aus Hagen nach Bochum kommen?

Nein. Unterlagen und rechtliche Fragen lassen sich telefonisch und per Video bearbeiten. Ein persönlicher Termin in Bochum ist nach Vereinbarung möglich; ob er sinnvoll ist, wird nach dem Anliegen geklärt.

Welche Vergütung fällt an?

Auftrag und Umfang bestimmen die Vergütung. Eine Vereinbarung und gesetzliche RVG-Gebühren sind auseinanderzuhalten. Das Kostenbeispiel dieser Seite erläutert nur die dort genannten Prozessannahmen. Vor der Beauftragung wird die konkrete Vergütung geklärt.

Regionale Beratung und Fachbeiträge

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