Anwalt für Immobilienrecht in Mülheim an der Ruhr

Hauskauf oder Wohnungskauf: Kaufvertrag prüfen, Mängel klären, Ansprüche durchsetzen.
Die Kanzlei1848 berät und vertritt Käufer und Verkäufer aus Mülheim an der Ruhr im Immobilienrecht bei Hauskauf, Wohnungskauf und Grundstückskauf: bei der Prüfung des Kaufvertrags vor dem Notartermin, bei Mängeln und arglistig verschwiegenen Schäden, bei Rücktritt, Rückabwicklung und Schadensersatz. Auch bei Streit darüber, was mitverkauft wurde und ob bei der Übergabe etwas fehlt.

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Leistungen

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

  1. Vor der Beurkundung

    Vertrag und Informationen prüfen

    Entwurf prüfen

    Kaufgegenstand, Haftung, Zusagen, Fälligkeit und Übergabe aus Käufersicht bewerten. Exposé und Antworten auf Käuferfragen mit dem Entwurf abgleichen.

    Offene Punkte klären

    Fehlende Unterlagen vor der Bindung anfordern. Technische und rechtliche Prüfung aufeinander abstimmen.

    Angaben vorbereiten

    Bekannte erhebliche Umstände nachvollziehbar offenlegen und relevante Erklärungen im Vertragsentwurf richtig abbilden.

    Zahlung absichern

    Fälligkeitsregeln, Vollstreckungsunterwerfung und den Umgang mit einer ausbleibenden Zahlung prüfen.

  2. Beim Vollzug

    Kaufpreis, Besitz und Unterlagen

    Fälligkeit prüfen

    Nicht allein nach einem vereinbarten Wunschdatum zahlen. Fälligkeitsmitteilung und vertragliche Voraussetzungen sowie Zahlungswege abgleichen.

    Übergabe dokumentieren

    Schlüssel, Zustand, mitverkaufte Gegenstände und noch offene Pflichten protokollieren.

    Zahlung überwachen

    Zugang der Fälligkeitsmitteilung, Frist und Zahlungseingang dokumentieren. Besitzübergabe mit der vertraglichen Absicherung abstimmen.

    Unterlagen übergeben

    Vereinbarte Objektunterlagen und gegebenenfalls Mietunterlagen vollständig und nachweisbar bereitstellen.

  3. Bei einem Streit

    Ansprüche, Beweise und wirtschaftliches Ziel

    Mängel einordnen

    Vertraglich geschuldeten und tatsächlichen Zustand vergleichen. Vor Sanierung Beweise und erforderliche Nacherfüllung sichern.

    Rechtsfolge wählen

    Behalten, mindern, Schadensersatz verlangen oder Rückabwicklung prüfen; Finanzierung und Folgekosten berücksichtigen.

    Forderung prüfen

    Haftungsgrund, Kenntnis, Gelegenheit zur Nacherfüllung und konkrete Höhe der Forderung untersuchen.

    Lösung vorbereiten

    Belastbare Einwendungen, Nachbesserung oder Vergleich wirtschaftlich gegen einen Prozess abwägen.

Vertrag

Kaufgegenstand vor dem Notartermin bestimmen

Beim Immobilienkauf in Mülheim an der Ruhr sollte nicht erst bei der Übergabe geklärt werden, welche Flächen und Gegenstände dazugehören. Die Kanzlei1848 prüft Grundstücksbezeichnung, Vertragsanlagen und individuelle Absprachen.

Stellplätze, Teilflächen und mitverkauftes Inventar benötigen eine klare rechtliche Zuordnung. Ein Lageplan mit Markierungen und eine Beschreibung im Exposé können unterschiedliche Aussagekraft haben. Bei Eigentumswohnungen wird der Kaufvertrag geprüft; eine allgemeine Vertretung im Wohnungseigentumsrecht wird hier nicht als zusätzlicher Schwerpunkt angeboten.

Vorbereiten und prüfen

  • Grundbuch und Vertragsanlagen
  • Flächen- und Gegenstandslisten
  • Abweichungen zwischen Entwurf und Exposé

Ansprüche

Einbauküche, Technik und bewegliche Gegenstände

Ob eine Anlage Bestandteil, Zubehör oder selbständig zu übereignender Gegenstand ist, hängt von ihrer rechtlichen Einordnung ab. Eigentum des Verkäufers und Rechte Dritter müssen ebenfalls feststehen.

Eine geleaste Anlage wird nicht automatisch durch den Hausverkauf lastenfrei mitübertragen. Vereinbarte Beschaffenheit, Funktionszustand und Übergabe sollten konkret geregelt werden. Steuerlich motivierte Kaufpreisaufteilungen dürfen keine tatsächlich nicht mitverkauften Gegenstände erfinden.

Vorbereiten und prüfen

  • Eigentum und bestehende Finanzierungen
  • Funktionszusagen und Mängel
  • Klare Vereinbarung zur Mitveräußerung

Beweise

Übergabe und Kaufpreiszahlung abstimmen

Der Vertrag sollte festlegen, wann Besitz, Nutzungen und Lasten wechseln und welche Voraussetzungen zuvor erfüllt sein müssen. Eine vorzeitige Schlüsselübergabe kann Risiken auf beiden Seiten schaffen.

Die Fälligkeitsmitteilung des Notars, vereinbarte Sicherheiten und der tatsächliche Zahlungseingang sind voneinander zu unterscheiden. Ein Übergabeprotokoll hält Zustand und offene Punkte fest, sollte aber nicht beiläufig einen umfassenden Verzicht auf unbekannte Ansprüche enthalten.

Vorbereiten und prüfen

  • Fälligkeitsvoraussetzungen prüfen
  • Schlüssel und Zählerstände erfassen
  • Offene Leistungen ausdrücklich festhalten

Vorgehen

Wenn bei Übergabe etwas fehlt

Fehlt ein vereinbarter Gegenstand, ist zunächst der geschuldete Umfang und eine mögliche Nacherfüllung zu prüfen. Ob ein Anspruch aus Sachmängelrecht oder einer anderen Leistungspflicht folgt, hängt von der konkreten Abrede ab.

Bei größeren Abweichungen müssen Wert und Anspruchshöhe belegt werden. Ein eigenmächtiger Kaufpreiseinbehalt kann Verzug auslösen. Die Kaufvertragsprüfung klärt solche Risiken vorab; nach Abschluss prüft die Kanzlei1848 Erfüllung, Schadensersatz und wirtschaftliche Einigung.

Vorbereiten und prüfen

  • Vereinbarung und Übergabe vergleichen
  • Nachweise zu fehlenden Positionen sichern
  • Zahlungsentscheidung rechtlich abstimmen

Fall- und Kostenbeispiel

Fiktives Fall- und Kostenbeispiel

Das folgende Beispiel ist frei erfunden. Es enthält keine Aussage über ein tatsächlich geführtes Mandat oder Besonderheiten des örtlichen Markts.

Fiktives Beispiel

Der Fall

Nach Übergabe eines Hauses streiten Käufer und Verkäufer über mitverkaufte technische Ausstattung. Der Käufer verlangt 22.000 Euro für die behauptete Nichterfüllung. Im fiktiven Fall muss zuerst bewiesen werden, was vereinbart war.

Der Beispielwert betrifft ausschließlich diesen Zahlungsstreit. Aus dem Betrag wird kein Kaufpreis oder Marktwert des Hauses abgeleitet.

Für die Beispielrechnung wird ein vollständig streitiger Zivilprozess erster Instanz mit Verhandlungstermin, einem Auftraggeber und einem Gegenstand unterstellt. Die gesetzlichen Gebühren des eigenen Anwalts enthalten die 1,3-Verfahrensgebühr und die 1,2-Terminsgebühr. Eine vorherige außergerichtliche Tätigkeit, Einigung und weitere Auslagen werden nicht angenommen. Gericht, Gegenseite, Sachverständige und Vollstreckung sind zusätzlich zu bewerten.

Die Kanzlei1848

Warum die Kanzlei1848?

Die Kanzlei1848 prüft Vertragslage, Beweise und wirtschaftliches Ziel. Die anwaltliche Verantwortung liegt bei Rechtsanwalt Hakan Ayaz.

Digital bearbeitet

Die Bearbeitung erfolgt vom Kanzleisitz Hattinger Str. 221, 44795 Bochum. Für Mandanten aus Mülheim an der Ruhr werden Unterlagen digital ausgewertet; die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt im vereinbarten Mandatsumfang. Persönliche Besprechungen finden nach Vereinbarung in Bochum statt, daneben telefonisch oder per Videokonferenz.

Vertrag, Chronologie und wirtschaftliches Ziel werden vor dem weiteren Vorgehen zusammengeführt. Die Vergütung wird vor der Beauftragung geklärt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Immobilienrecht für Mülheim an der Ruhr

Fachliche Fragen

Vertragslage und Anspruchsprüfung

Gehört jede besichtigte Einrichtung automatisch zum Kauf?

Nein. Eigentum, rechtliche Einordnung und vertragliche Vereinbarung müssen geprüft werden.

Darf ich wegen fehlender Ausstattung den gesamten Kaufpreis stoppen?

Ein Zurückbehaltungsrecht und sein Umfang sind konkret zu prüfen. Ein unverhältnismäßiger Einbehalt kann eigene Verzugsfolgen auslösen.

Ist ein Übergabeprotokoll immer ein Anspruchsverzicht?

Nein. Seine Wirkung hängt vom Inhalt ab. Zustandsbeschreibung und abschließende Erledigung sollten eindeutig getrennt sein.

Zusammenarbeit und Kosten

Beratung vom Kanzleisitz Bochum

Muss ich für die Beratung aus Mülheim an der Ruhr nach Bochum kommen?

Nein. Unterlagen und rechtliche Fragen lassen sich telefonisch und per Video bearbeiten. Ein persönlicher Termin in Bochum ist nach Vereinbarung möglich; ob er sinnvoll ist, wird nach dem Anliegen geklärt.

Welche Vergütung fällt an?

Auftrag und Umfang bestimmen die Vergütung. Eine Vereinbarung und gesetzliche RVG-Gebühren sind auseinanderzuhalten. Das Kostenbeispiel dieser Seite erläutert nur die dort genannten Prozessannahmen. Vor der Beauftragung wird die konkrete Vergütung geklärt.

Regionale Beratung und Fachbeiträge

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