Anwalt für Gewerbemietrecht in Gelsenkirchen

Gewerbemiete nicht bezahlt? Kündigung, Zahlungsklage und Räumung rechtlich klären.
Die Kanzlei1848 berät und vertritt Vermieter und gewerbliche Mieter aus Gelsenkirchen bei Mietrückständen, Kündigungen, Zahlungsklagen, Räumungsverfahren und anderen Streitigkeiten um Gewerbeimmobilien.

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1 · Mietrückstand

  1. Gewerbemieter zahlt nicht

3 · Räumung

  1. Räumungsklage

4 · Nach der Kündigung

  1. Nutzungsentschädigung

5 · Fall- und Kostenbeispiel

  1. Räumungs- und Zahlungsklage

8 · Häufige Fragen

  1. FAQ zum Gewerbemietrecht

Leistungen

Unsere Leistungen im Gewerbemietrecht

  1. Vor Vertragsschluss

    Vertrag prüfen und gestalten

    Vertrag prüfen

    Gewerbemietvertrag vor Unterzeichnung prüfen und nachteilige Vertragsbedingungen verhandeln. Geprüft werden Vertragsentwürfe, Nachträge, Laufzeiten, Kündigungsfristen, Vertragsklauseln und Verlängerungsoptionen.

    Vertrag gestalten

    Gewerbemietverträge, Sicherheiten und Vertragsnachträge gestalten und prüfen. Dazu gehören Vertragsentwürfe, Laufzeiten, Kündigungsfristen, Vertragsklauseln und Verlängerungsoptionen.

  2. Im laufenden Mietverhältnis

    Mängel, Miete und Zahlungen

    Forderungen prüfen

    Mietrückstände, Betriebskostenforderungen und Zahlungsklagen des Vermieters auf Höhe und Fälligkeit prüfen und bereits geleistete Zahlungen oder Minderungsrechte einbeziehen.

    Mängel und Minderung

    Ansprüche wegen Gewerberaummängeln, fehlender Nutzbarkeit oder notwendigen Reparaturen durchsetzen, einschließlich Mietminderung und Schadensersatz.

    Mietanpassung und Betriebskosten

    Indexmiete, Staffelmiete, Wertsicherungsklauseln, Nebenkostenabrechnungen und streitige Mietanpassungen.

    Mietrückstände durchsetzen

    Offene Gewerbemieten und Betriebskosten berechnen, außergerichtlich anmahnen und gerichtlich geltend machen, einschließlich Zahlungsklagen.

    Sicherheiten und Vollstreckung

    Kaution, Bürgschaft und andere Sicherheiten einbeziehen und die Aussichten einer späteren Vollstreckung bewerten.

    Mietanpassung und Betriebskosten

    Indexmiete, Staffelmiete, Wertsicherungsklauseln, Nebenkostenabrechnungen und streitige Mietanpassungen.

  3. Wenn der Vertrag enden soll

    Kündigen, beenden, übergeben

    Kündigung prüfen und abwehren

    Fristlose und ordentliche Kündigungen des Vermieters auf Wirksamkeit prüfen, insbesondere bei behaupteten Mietrückständen.

    Aufhebungsvertrag

    Verhandlung, Gestaltung und rechtliche Prüfung von Aufhebungsvereinbarungen einschließlich Zahlungsregelung, Restmiete und Rückgabe.

    Vorzeitig aus dem Vertrag

    Vorzeitige Kündigung und Beendigung langfristiger Gewerbemietverträge, mit rechtlicher und wirtschaftlicher Prüfung des Ausstiegs.

    Fristlose Kündigung

    Kündigung wegen Mietrückständen nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB prüfen und rechtssicher erklären.

    Aufhebung und Neuvermietung

    Aufhebungsvereinbarungen mit Zahlungsregelung und Forderungsverzicht verhandeln und die Neuvermietung vorbereiten.

  4. Nach dem Vertragsende

    Rückgabe, Räumung und Rückbau

    Räumungsklage abwehren

    Räumungsklagen abwehren und Einwendungen gegen Kündigung und Rückstandshöhe prüfen.

    Rückgabe und Rückbau

    Rückbaupflichten und die Rückgabe gemieteter Betriebsflächen klären. Dazu gehören Mietkaution, Nutzungsentschädigung und Schadensersatz nach Vertragsende.

    Räumung und Herausgabe

    Räumungsklagen und Herausgabe vermieteter Geschäftsräume gerichtlich durchsetzen, einschließlich Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.

    Nutzungsentschädigung und Schadensersatz

    Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB, Verzugszinsen, Rückbaukosten und weitere Ansprüche nach Vertragsende geltend machen.

Mietrückstand

Gewerbemieter zahlt nicht: Was ist zu tun?

Bei Mietrückständen für eine Mietfläche in Gelsenkirchen bildet eine sorgfältige und nachvollziehbare Forderungsaufstellung die Grundlage für das weitere Vorgehen. Sie muss erkennen lassen, welche Mieten fällig sind, welche Zahlungen geleistet wurden und ob berechtigte Einwendungen bestehen.

  • Vor der Entscheidung über das weitere Vorgehen sollten insbesondere geklärt werden:
  • die tatsächlich offenen Mietforderungen
  • Kündigungsmöglichkeiten
  • Kaution, Bürgschaft und andere Sicherheiten
  • eine freiwillige Rückgabe der Räume
  • ein tragfähiger Aufhebungsvertrag
  • die Aussichten einer Zahlungsklage

Für Vermieter

Forderungen durchsetzen, Flächen zurückerhalten

Bei erheblichen Rückständen genügt eine Zahlungsklage oft nicht: Zu prüfen sind auch eine außerordentliche Kündigung, eine Räumungsklage und die Ansprüche nach Vertragsende. Bei hohen Forderungen zählt neben der Anspruchslage auch die spätere Vollstreckbarkeit.

Für Mieter

Kündigung und Forderungen prüfen

Nicht jede Forderung besteht in der geltend gemachten Höhe: Zahlungen können bereits erfolgt sein, eine Minderung kann bestehen oder Betriebskosten falsch berechnet sein. Ist bereits eine Räumungs- oder Zahlungsklage erhoben, geht es um die Verteidigung und die Prüfung einer Einigung.

Kündigung

Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand

Bei erheblichen Rückständen kann der Vermieter einen Gewerbemietvertrag außerordentlich kündigen. Entscheidend sind Höhe, Dauer und Fälligkeit der offenen Mieten.

Nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB kommt eine fristlose Kündigung insbesondere in Betracht, wenn der Mieter

  1. für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug istBuchst. a
  2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreichtBuchst. b

Vor einer Kündigung sollte geprüft werden,

  • ob die Rückstände richtig berechnet sind,
  • ob Zahlungen, Minderungsrechte oder Aufrechnungen zu berücksichtigen sind und
  • wie die Kündigung nachweisbar zugestellt wird.

Räumung

Räumungsklage für Gewerberäume

Nach dem Ende des Mietvertrags muss der Mieter die Räume nach § 546 BGB zurückgeben. Räumt er nicht freiwillig, kann der Vermieter einen gerichtlichen Herausgabetitel erwirken und die Räumung vollstrecken lassen.

  • Für eine erfolgreiche Räumungsklage kommt es insbesondere darauf an, dass
  • das Mietverhältnis wirksam beendet wurde,
  • sich der Anspruch gegen die richtigen Besitzer richtet und
  • die erforderlichen Tatsachen nachweisbar sind.

Keine Selbsthilfe

Das eigenmächtige Auswechseln der Schlösser oder das Entfernen von Gegenständen des Mieters ist grundsätzlich keine zulässige Alternative zum gerichtlichen Titel.

Räumung durch den Gerichtsvollzieher

Mit einem vollstreckbaren Titel kann die Räumung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen. Zuvor sollten Kündigung, Rückstände und Zustellungen sorgfältig abgesichert sein.

Die Sicht des Mieters

Ein Mieter kann sich wehren, wenn der Herausgabeanspruch nicht besteht, etwa bei unwirksamer Kündigung, falsch berechneter Rückstandshöhe oder bestehenden Minderungsrechten. Gerichtliche Fristen müssen eingehalten werden.

Nach der Kündigung

Weitere Forderungen nach Vertragsende

Wird die Gewerbeimmobilie nach Vertragsende vorenthalten, kann der Vermieter unter den Voraussetzungen des § 546a BGB die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Miete für vergleichbare Räume als Entschädigung verlangen.

Daneben können weitere Schadensersatzansprüche bestehen. Die Kanzlei1848 berechnet die einzelnen Positionen und trennt sie sauber voneinander, denn nicht jede Forderung hat dieselbe Anspruchsgrundlage.

Gesondert zu prüfen sind insbesondere

  • Betriebskosten,
  • Verzugszinsen,
  • die Kaution,
  • Rückbaukosten sowie
  • mögliche Gegenansprüche des Mieters.

Ein Aufhebungsvertrag kann regeln,

  • wann die Räume übergeben werden,
  • wie offene Mietforderungen gezahlt werden,
  • wie mit der Kaution umzugehen ist und
  • welche Folgen eine verspätete Räumung hat.

Fall- und Kostenbeispiel

Fiktives Fall- und Kostenbeispiel: Räumungs- und Zahlungsklage bei Mietrückstand

Ein frei erfundenes Beispiel zeigt, mit welchen Anwaltskosten in der ersten Instanz zu rechnen ist, wenn ein Gewerbemieter über Monate nur Teile der Miete zahlt.

Fiktives Beispiel

Der Fall

Ein Vermieter hat ein Ladenlokal in Gelsenkirchen für 2.400 € Nettomiete im Monat vermietet. In drei aufeinanderfolgenden Monaten zahlt der Mieter jeweils nur 800 €. Damit sind insgesamt zwei Monatsmieten (4.800 €) offen, ein Fall des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB.

Der Vermieter kündigt fristlos. Als der Mieter in den Räumen bleibt, erhebt er Räumungs- und Zahlungsklage; vor dem Landgericht findet ein Verhandlungstermin statt. Der Gegenstandswert setzt sich aus der Jahresnettomiete (§ 41 Abs. 2 GKG) und dem eingeklagten Rückstand zusammen.

Die Kosten trägt am Ende regelmäßig, wer im Verfahren unterliegt (§ 91 ZPO).

Objekte

Welche Gewerbeobjekte betrifft die Beratung?

Mietrückstände und Räumungsstreitigkeiten kommen bei allen Arten gewerblich genutzter Immobilien in Gelsenkirchen vor. Typische Beispiele sind:

Handel und Gastronomie

  • Ladenlokale
  • Geschäftshäuser
  • Einzelhandelsgeschäfte
  • Verkaufsflächen
  • Verkaufsräume
  • Supermärkte
  • Bäckereien
  • Cafés
  • Restaurants
  • Gaststätten
  • Bars
  • sonstige gewerblich genutzte Geschäftslokale

Handwerk und Gewerbe

  • Werkstätten
  • Kfz-Werkstätten
  • Autohäuser
  • Prüfstellen
  • Montagebetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Lagerhallen
  • Lagerflächen
  • Logistikflächen
  • Betriebsstätten
  • Industriehallen
  • Produktionshallen
  • sonstige Gewerbehallen

Büro- und Praxisflächen

  • Büros
  • Kanzleiräume
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Therapiepraxen
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Agenturen
  • Beratungsbüros
  • Schulungsräume
  • sonstige Dienstleistungsflächen

Freizeit und Dienstleistungen

  • Fitnessstudios
  • Sportstudios
  • Kosmetikstudios
  • Friseursalons
  • Veranstaltungsräume
  • andere gewerblich genutzte Räume

Pachtvertrag?

Je nach Vertragsgestaltung können insbesondere bei Hotels, gastronomischen Betrieben oder vollständig ausgestatteten Unternehmen statt Mietrecht besondere Regeln des Pachtrechts einschlägig sein.

Ob es sich um einen Gewerbemietvertrag, einen Pachtvertrag oder ein gemischtes Vertragsverhältnis handelt, ist nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt zu beurteilen. Hierzu berät die Kanzlei1848.

Die Kanzlei1848

Warum die Kanzlei1848?

Rechtsanwalt Hakan Ayaz bringt rund 7 Jahre anwaltliche Berufserfahrung aus hunderten bearbeiteten Mandaten mit.

Digital bearbeitet

Mietverträge, Kündigungen, Forderungsaufstellungen und gerichtliche Unterlagen können elektronisch übermittelt werden. Rechtliche Fragen lassen sich telefonisch oder per Videokonferenz besprechen; die Kommunikation mit der Gegenseite führt die Kanzlei.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Gewerbemietrecht in Gelsenkirchen

Grundlagen, Kosten und Ablauf

Kanzlei, Vergütung und Zusammenarbeit

Wie unterstützt die Kanzlei1848 bei Mietstreitigkeiten in Gelsenkirchen?

Die Kanzlei1848 vertritt gewerbliche Vermieter und Mieter bei Mietrückständen, Kündigungen, Zahlungsklagen, Räumungsklagen und Nutzungsentschädigung. Auch Vertragsprüfung, Aufhebungsverträge, Mietmängel und Rückbau gehören zum Leistungsspektrum.

Wer übernimmt die anwaltliche Vertretung bei der Kanzlei1848?

Rechtsanwalt Hakan Ayaz ist Inhaber der Kanzlei1848 und Ansprechpartner für gewerbemietrechtliche Angelegenheiten. Er verfügt über rund 7 Jahre anwaltliche Berufserfahrung und hat über 700 Mandate bearbeitet. Persönliche Besprechungen sind in Bochum sowie telefonisch oder per Video möglich.

Welche Mietobjekte gelten als Gewerbe- oder Geschäftsräume?

Hierzu gehören etwa Büros, Arzt- und Zahnarztpraxen, MVZ, Kanzleien, Ladenlokale, Geschäftshäuser, Supermärkte, Restaurants, Cafés, Fitnessstudios, Kfz-Werkstätten, Autohäuser, Lagerhallen, Produktionshallen, Logistikflächen und sonstige gewerblich genutzte Räume. Die vertragliche Nutzung ist für die rechtliche Einordnung entscheidend; bei Betriebsüberlassungen kann Pachtrecht gelten.

Was kostet die anwaltliche Beratung im Gewerbemietrecht bei der Kanzlei1848?

Je nach Auftrag rechnet die Kanzlei1848 nach den gesetzlichen RVG-Gebühren, nach einer vereinbarten Stundenvergütung oder nach einem Pauschalhonorar ab. Für eine reine Beratung gilt insbesondere § 34 RVG. Bei gerichtlicher Vertretung sind die gesetzlichen Mindestvergütungsregeln zu beachten. Welches Modell gilt, wird vor der Beauftragung besprochen.

Welche Gerichte sind zuständig?

Bei gerichtlichen Streitigkeiten mit Mietobjekten in Gelsenkirchen können das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen zuständig sein. Die juristische Prüfung übernimmt die Kanzlei1848.

Spielt der Stadtteil in Gelsenkirchen eine Rolle?

Für die Beratung nicht. Die Kanzlei1848 prüft Ihren Fall in ganz Gelsenkirchen, etwa in Altstadt, Beckhausen, Bismarck, Buer, Bulmke-Hüllen, Erle, Feldmark, Hassel, Heßler, Horst, Neustadt, Resse, Resser Mark, Rotthausen, Schalke, Schalke-Nord, Scholven und Ückendorf. Für das Gericht kommt es auf den Ort des Mietobjekts an; in ganz Gelsenkirchen ist das Amtsgericht Gelsenkirchen zuständig.

In welchen Orten berät die Kanzlei1848 zum Gewerbemietrecht?

Die Kanzlei1848 berät und vertritt Gewerbemieter und Vermieter aus Bochum und dem Ruhrgebiet. Eigene Seiten zum Gewerbemietrecht gibt es für Castrop-Rauxel, Dortmund, Essen, Hattingen, Herne, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten. Besprechungen sind in Bochum sowie telefonisch oder per Video möglich; eine bundesweite Vertretung ist möglich.

Mietrückstand und Kündigung

Fristlose Kündigung, Zahlung, Klage und Kaution

Wann kann ein Vermieter wegen Gewerbemietrückständen fristlos kündigen?

§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB nennt zwei Fälle: Der Mieter ist für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug, oder er ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Verzug, der die Miete für zwei Monate erreicht. Maßgeblich sind außerdem Fälligkeit und mögliche Einwendungen des Mieters. Eine vorherige Abmahnung oder Abhilfefrist ist bei Zahlungsverzug nach § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB grundsätzlich nicht erforderlich.

Kann ich offene Gewerbemiete einklagen?

Ja. Fällige und durchsetzbare Mietforderungen können gerichtlich geltend gemacht werden. Vor einer Klage sollten Mietvertrag, Forderungsaufstellung, Zahlungseingänge und mögliche Gegenrechte geprüft werden. Bei der Entscheidung für eine Klage sollte auch bedacht werden, ob sich der Anspruch später tatsächlich vollstrecken lässt.

Beseitigt eine nachträgliche Zahlung die fristlose Kündigung?

Zahlt der Mieter, bevor ihm die Kündigung zugeht, ist die Kündigung wegen Zahlungsverzugs nach § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Eine Zahlung nach Zugang beseitigt eine wirksam erklärte fristlose Kündigung im Gewerbemietrecht dagegen grundsätzlich nicht; die Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB gilt nur für Wohnraum. Eine Einigung mit dem Vermieter bleibt möglich.

Darf ein Gewerbemieter die Miete mit der Kaution verrechnen?

Der Mieter darf die laufende Miete grundsätzlich nicht mit der Begründung einstellen, der Vermieter halte ja eine Kaution. Die Kaution sichert den Vermieter; ob und wann er darauf zugreifen darf, richtet sich nach dem Mietvertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Räumung und Nutzungsentschädigung

Räumungsklage, Abwehr und einvernehmliche Lösung

Wie läuft eine Räumungsklage für Gewerberäume ab?

Zunächst muss ein Herausgabeanspruch bestehen, regelmäßig nach wirksamer Vertragsbeendigung. Gibt der Mieter nicht freiwillig zurück, kann der Vermieter auf Räumung klagen. Nach Erlangung eines vollstreckbaren Titels kann die Räumung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen.

Kann der Mieter eine Räumungsklage abwehren?

Ja, wenn der Herausgabeanspruch nicht besteht oder rechtliche Einwendungen greifen. Häufig geht es um die Wirksamkeit der Kündigung, die tatsächliche Höhe des Mietrückstands oder bestehende Minderungsrechte. Gerichtliche Fristen müssen eingehalten werden.

Kann ich nach Vertragsende Nutzungsentschädigung verlangen?

Bei Vorenthaltung der Mieträume nach Vertragsende kann § 546a BGB einen entsprechenden Anspruch begründen. Dessen Höhe richtet sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach der vereinbarten oder der ortsüblichen Miete für vergleichbare Räume.

Kann ein Aufhebungsvertrag eine Räumungsklage vermeiden?

Ja, wenn beide Parteien sich auf eine verbindliche Beendigung und Rückgabe einigen. Ein Aufhebungsvertrag sollte dabei offene Mietforderungen, den Übergabetermin, Kaution, Rückbau und die Folgen einer verspäteten Räumung regeln.

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