Für Vermieter
Forderungen durchsetzen, Flächen zurückerhalten
Bei erheblichen Rückständen genügt eine Zahlungsklage oft nicht: Zu prüfen sind auch eine außerordentliche Kündigung, eine Räumungsklage und die Ansprüche nach Vertragsende. Bei hohen Forderungen zählt neben der Anspruchslage auch die spätere Vollstreckbarkeit.
