Fiktives Beispiel
Der Fall
Nach Ende einer Gewerbemiete behält der Vermieter 24.000 Euro Kaution ein. Ein Teil der Gegenforderungen ist streitig, weitere Betriebskosten sind noch nicht abgerechnet. Im fiktiven Fall klagt der Mieter auf Auszahlung.
Der Kostenberechnung liegt ein Zahlungsantrag über 24.000 Euro zugrunde. Ob in dieser Höhe bereits Fälligkeit besteht, ist eine eigene Anspruchsvoraussetzung.
Für die Beispielrechnung wird ein vollständig streitiger Zivilprozess erster Instanz mit Verhandlungstermin, einem Auftraggeber und einem Gegenstand unterstellt. Die gesetzlichen Gebühren des eigenen Anwalts enthalten die 1,3-Verfahrensgebühr und die 1,2-Terminsgebühr. Eine vorherige außergerichtliche Tätigkeit, Einigung und weitere Auslagen werden nicht angenommen. Gericht, Gegenseite, Sachverständige und Vollstreckung sind zusätzlich zu bewerten.
